Siegel „FOCUS TOP Mediziner“ und„FOCUS Empfehlung“ sind weiterhin zulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass die von FOCUS-Gesundheit vergebenen Siegel „FOCUS TOP Mediziner“ und „FOCUS Empfehlung“ (empfohlene Ärzte in der Region) nicht irreführend sind. Die Siegel können auch zukünftig von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland verwendet werden, die von FOCUS-Gesundheit empfohlen sind. Das vom Landgericht München im Februar 2023 ausgesprochene anderslautende Urteil wird damit aufgehoben.
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