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Gewinn mit Praxislabor zulässig?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13.07.2023 (Az.: I ZR 60/22) entschieden, dass Zahnärzte und Zahnärztinnen ihre Leistungen im praxiseigenen Labor als kalkulatorischen Gewinn berechnen können. Damit wies er die Revision der Wettbewerbszentrale zurück, sodass das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) rechtskräftig ist.

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