Das Gelbe Heft kommt jetzt mit zum Zahnarztbesuch
Seit dem 1. Januar 2026 werden neben den neun ärztlichen auch die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie umfassen die klinische Untersuchung und Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Fluorid-Anwendung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband begrüßen, dass nun alle Früherkennungsuntersuchungen der kleinen Patientinnen und Patienten verbindlich und übersichtlich in einem Dokument festgehalten werden. So wird die Mundgesundheit von Kindesalter an gefördert und frühe Karies kann vermieden werden.
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