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Zahnmedizin

Erste Leitlinie zum Thema Implantatversorgung im fortgeschrittenen Lebensalter

„Bei der Therapieplanung für den Ersatz fehlender Zähne soll unabhängig vom Patientenalter unter Vorstellung der verschiedenen Therapieoptionen auch eine Implantattherapie in Betracht gezogen werden. Sowohl festsitzender als auch abnehmbarer implantatgetragener Zahnersatz kann eine Therapieoption sein.” So lautet die Empfehlung Nr. 1 der Fachleute von 23 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen und Patienten-Gruppen, die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI e.V.) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK) die erste deutschsprachige Leitlinie zum Thema Implantate im fortgeschrittenen Lebensalter entwickelt haben.

Das verkürzte Lippenbändchen – ein Stillhindernis?

Inwieweit ein verkürztes Lippenband bei Säuglingen das Stillen beeinträchtigt, ist umstritten [1]. In der Praxis kann es dazu führen, dass verkürzte Lippenbänder entweder zu häufig oder zu selten therapiert oder die Auswirkung auf das Stillen aufgrund von Unkenntnis oder Verunsicherung bei der Untersuchung ignoriert werden. Der folgende Beitrag soll mehr Sicherheit bei der Diagnostik und Therapie zu kurzer Lippenbänder bei Stillproblemen geben. Somit können Fehlbeurteilungen reduziert und eine Nicht-, Unter- oder Übertherapie verhindert werden.

Amalgamverbot in der EU zum 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 tritt ein weitreichendes Verbot der Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union in Kraft. Dies geht auf die Verordnung 2024/1849 [1] des Europäischen Parlaments und des Rates zurück, die eine vorzeitige Einschränkung der Nutzung von quecksilberhaltigem Amalgam um etwa zehn Jahre vorzieht. Amalgam darf ab diesem Datum nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin dies aufgrund spezifischer medizinischer Notwendigkeiten als zwingend erforderlich ansieht. Im Folgenden hat die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die aus dem Verbot resultierenden wichtigsten Fragen an die Zahnmedizin mit Antworten aufgelistet.

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