Digitalisierung in deutschen Zahnarztpraxen nimmt Fahrt auf
Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte (EBZ), welches seit dem 1. Januar 2023 für alle Kassenzahnarztpraxen verpflichtend ist, wurde ein digitaler Informationskanal von der Zahnarztpraxis zu den Krankenkassen und wieder zurück geschaffen. Aus einem rosa Papierformular ist ein digitaler Antragsdatensatz geworden, welcher nun von der Praxis – statt wie bisher über den Postweg – elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt wird. Dies gelingt bereits sehr gut für die Fachbereiche Prothetik (ZE), Kieferbruch und Kiefergelenkerkrankungen (KB/KGL) sowie die Kieferorthopädie (KFO).
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