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Zahnmedizin

Dentale und orofaziale Besonderheiten von Patienten mit Down-Syndrom und spezielle Aspekte bei der zahnmedizinischen Therapie

Personen mit Down-Syndrom weisen dentale und orofaziale Besonderheiten auf: Beispielsweise ist eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Nichtanlage von Zähnen und ein erhöhtes Parodontitisrisiko zu beachten. Auch bestehen physiologische Unterschiede, die im Auge behalten werden sollten. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Besonderheiten von Patienten mit Down-Syndrom und spezielle Aspekte bei der zahnmedizinischen Therapie, die sich daraus ergeben. 

Parodontitis: Bakterientests erhöhen die Patientenmotivation

Jeder zweite Erwachsene in Deutschland leidet unter Parodontitis. In einem schubweise verlaufenden Prozess zerstören Bakterien das Gewebe und die Knochen, die für den Halt der Zähne verantwortlich sind. Eine Parodontitisbehandlung ist unumgänglich. Zur genauen Diagnostik der Parodontits-verursachenden Bakterien dient ein Bakterientest, z.B. der micro-IDent® bzw. micro-Ident® plus von Hain Lifescience.

Wie bekommen Patienten die Informationen, die sie brauchen?

Eine gute Gesundheitsinformation beantwortet auf verständliche Weise die Fragen von Patienten, stützt sich dabei auf den aktuellen Stand des Wissens und ist nicht von den Interessen Dritter geleitet. Damit ist sie zugleich eine zuverlässige Informationsquelle für das gesamte Praxisteam. Unser Tipp: Evidenzbasierte Gesundheitsinfos lesen und an Patienten weiterempfehlen!

Morbus Alzheimer: Wird die Erkrankung durch Parodontitis beeinflusst?

Bis wissenschaftliche Fragestellungen wie diese mit ausreichender Evidenz beantwortet werden können, ist ein weiter Weg zurückzulegen. Doch einige Schritte wurden in diesem Fall bereits getan, wie die folgende Analyse der Forschungslage zeigt: Studien liefern Hinweise auf einen Zusammenhang dieser Erkrankungen und plausible Hypothesen hinsichtlich des biologischen Links zwischen Parodontitis und M. Alzheimer.

Die Behandlung der Parodontitis bei Menschen nach § 22a

Seit Juli 2021 ist die Behandlung der Parodontitis bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung neu geregelt. Die Behandlung nach § 22a richtet sich an Versicherte, bei denen die systematische Therapie gemäß regulärer PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Neben Erfahrungen und Überlegungen zur verkürzten Versorgungsstrecke werden nachfolgend sowohl fördernde Faktoren als auch Barrieren im Hinblick auf die Umsetzung in der täglichen Praxis aufgezeigt und diskutiert.

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