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Zahnmedizin

Mit Dreiklang zum Aufbruch in der maschinellen Aufbereitung

IC Medical bringt einen neuen Thermodesinfektor an den Start. Dieser wird erstmals mit einem Dreiklang aus Gerät, umfangreichen Garantieleistungen und Validierungsservice angeboten. Dafür hält der württembergische Hygienespezialist mit Direktvertrieb sein bundesweites werkseigenes Servicenetz sowie die Zertifizierung als Validierungsservice vor. Mit „HYG 5“, so die Nummer Eins der HYG-Serie, setzt das Unternehmen vor allem auf Langlebigkeit. Dafür sorgen die neue Pumpentechnologie, das Wasserführungssystem, Sensoren sowie die Bauart aus solidem Edelstahl. Diese Langlebigkeit ist der entscheidende Faktor für umfangreiche Garantien von bis zu fünf Jahren ohne Zyklenbegrenzung und vielen Inklusivleistungen. Auch ein Leasing-Konzept steht zur Auswahl und unterstreicht das Ziel, die Praxis rund um die maschinelle Aufbereitung zu entlasten. Aktuell räumt das Unternehmen seinem Neuling mit einer Tauschaktion den Weg frei.

Die Endodontische Mikrochirurgie

Die Integration zahlreicher innovativer Techniken und Materialien hat die endodontische Mikrochirurgie von heute zu einem hoch spezialisierten Bereich der zahnärztlichen Chirurgie weiterentwickelt. Sie ist das Verfahren der Wahl bei dem oftmals letzten Versuch der Therapie einer apikalen Pathologie, wie Dr. Zorn nachfolgend aufzeigt.

Der volle Durchblick mit der BDIZ EDI-Tabelle 2020

Auch 2020 gibt es eine neue BDIZ-EDI-Tabelle, die BEMA, GOZ und GOÄ vergleicht. In der Tabelle enthalten sind Zeitangaben und die neuen BEMA-Positionen. Es wird anschaulich aufgezeigt, dass Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen müssen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.

Verschärfte Meldepflicht für 2019-nCoV

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das neue Coronavirus erlassen. Danach müssen Ärzte seit dem 01. Februar 2020 alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden.

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