Die Abrechnung von Schnarchtherapiegeräten
Weder im BEMA noch in der GOZ existiert eine Gebührenziffer für die Abrechnung von Schnarchtherapiegeräten. Daher erfolgt sowohl beim gesetzlich versicherten als auch beim privat versicherten Patienten die Berechnung der Leistung nach den Bestimmungen der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Nachstehend wird der Abrechnungsweg vorgestellt.
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