Abrechnungsmöglichkeiten bei der digitalen und konventionellen Abformung
Digitale Abformung - In der GOZ existiert seit Inkraftreten der neuen Gebührenordnung unter der GOZ-Ziffer 0065 für die digitale Abformung bei CAD/CAM-Versorgungen eine eigenständige Gebührenziffer, die sowohl beim PKV-Patienten als auch beim GKV-Patienten (gleich- und andersartige Versorgungsformen) angesetzt werden kann.
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