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Zahnmedizin

Kommentierung zu häufig erbrachten GOÄ-Leistungen in der ZA-Praxis

Im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrags stellt unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schröder die neue Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu den Grundleistungen und allgemeinen Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (Teil B der GOÄ) vor. Diese Leistungen werden durch den Zahnarzt häufig abgerechnet. Doch herrschte bislang Unsicherheit, welche Kombinationsmöglichkeiten der Untersuchungs- und Beratungsgebühren zulässig sind und wie umfangreiche Beratungen abgerechnet werden dürfen. Die neue Kommentierung gibt in diesen Bereichen Hilfestellung.

Update Kariesinfiltration 2017 – Teil 2

Die Kariesinfiltration ist eine verhältnismäßig junge Technik. Sie wurde ursprünglich entwickelt, um aktive approximale, nicht kavitierte Läsionen zu arretieren. Diese „Basisindikation“ war Gegenstand des ersten Teils dieses Artikels in der vorigen Ausgabe der ZMK. Der zweite und letzte Teil befasst sich nun mit der zweiten Indikation: der Infiltration sogenannter White Spots – also ästhetisch relevanter kariöser Läsionen, fluorotischer Veränderungen und Hypomineralisationen. Durch Infiltration lässt sich in vielen Fällen eine verbesserte Ästhetik erzielen. Die Autoren erläutern das Vorgehen bei Karies, Fluorose und MIH anhand von Patientenfällen.

Schallaktivierte Spülflüssigkeiten – Basis für eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung

In der Endodontie streben Zahnärzte nach Ergebnissen, die einfach, sicher und vorhersehbar sind. Obwohl bei allen Phasen der endodontischen Behandlung bedeutende Erfolge erzielt wurden, ist die effektive Desinfektion der Wurzelkanäle immer noch eine Herausforderung – auch deshalb, weil nicht entferntes Pulpagewebe verhindert, dass die Infektion abklingt.

Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis – so wichtig wie nie

Ein Hauptproblem in Sachen Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis stellen meist die langen Schläuche dar, die zu den Dentaleinheiten führen. Eine regelmäßige Reinigung und Wartung sollte daher weit oben auf dem Hygieneplan stehen. Doch auch dann, wenn sowohl Zahnarzt als auch Mitarbeiter nach bestem Wissen und Gewissen handeln und höchstmögliche Hygienestandards einhalten, ist eine Verkeimung in den Schläuchen und Geräten nicht ausgeschlossen.

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