Kommentierung zu häufig erbrachten GOÄ-Leistungen in der ZA-Praxis
Im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrags stellt unsere Abrechnungsexpertin Sabine Schröder die neue Kommentierung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zu den Grundleistungen und allgemeinen Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (Teil B der GOÄ) vor. Diese Leistungen werden durch den Zahnarzt häufig abgerechnet. Doch herrschte bislang Unsicherheit, welche Kombinationsmöglichkeiten der Untersuchungs- und Beratungsgebühren zulässig sind und wie umfangreiche Beratungen abgerechnet werden dürfen. Die neue Kommentierung gibt in diesen Bereichen Hilfestellung.
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