Endodontische Abrechnung in GKV und PKV: Wann nach BEMA, wann nach GOZ?
Kaum ein Abrechnungsbereich ist im Praxisalltag mit größeren Unsicherheiten verbunden als die Abrechnung endodontischer Leistungen. Nach Unterscheidung der Versicherungsart des Patienten muss zunächst geprüft werden, ob die erbrachte Leistung entweder im jeweiligen Leistungskatalog (BEMA oder GOZ) enthalten ist oder womöglich schon in einer anderen Leistung mit beinhaltet ist oder aber als eine selbständige, medizinisch indizierte Leistung im Analogverfahren abzurechnen ist. Auch bestehen häufig Fragen zu den Abrechnungsmöglichkeiten beim Einsatz teurer Gerätschaften und Materialien. Abrechnungsexpertin Sabine Schnug-Schröder klärt auf.
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