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Gemeinschaftspraxis

Gemeinschaftspraxis

Die bis 2007 üblichen Gemeinschaftspraxen von Zahnärztinnen und Zahnärzten werden heute als Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) bezeichnet. Mit der Anpassung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3439) hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs geschaffen.

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Arbeitsteilung in Zahnarztpraxen kann zu Gewerbebetrieb führen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.

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