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Gemeinschaftspraxis

Gemeinschaftspraxis

Die früher als Gemeinschaftspraxen geführten Zahnarztpraxen werden heute als Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) bezeichnet. Mit der Anpassung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3439) wurden neue rechtliche Möglichkeiten für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs geschaffen. BAGs ermöglichen eine gemeinsame Praxisf

Arbeitsteilung in Zahnarztpraxen kann zu Gewerbebetrieb führen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen (und damit gewerbesteuerpflichtig) ist, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt.

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