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Versicherung

Bei der Abrechnung von Leistungen spielen in der Zahnmedizin wie in der Zahntechnik private und gesetzliche Krankenversicherungen sowie sonstige Leistungsträger eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus müssen sich beide Berufszweige auch unternehmerisch vor möglichen Haftungsansprüchen und finanziellen Risiken schützen. Dazu gehören mindestens eine Berufshaftpflicht aber auch Gebäude- sowie Inventarversicherungen.

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FVDZ: Zahnärzte sind keine Finanzreserve der GKV

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kritisiert die aktuellen Vorschläge der Techniker Krankenkasse (TK) zur sogenannten „Ausgabenwende“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) scharf. Insbesondere die in dem 10-Punkte-Plan vorgesehenen Eingriffe in die zahnärztliche Vergütung seien nicht nur fachlich unbegründet, sondern auch gesundheitspolitisch gefährlich.

GKV- und PKV-Leistungen sicher abrechnen!

Die Abrechnung in der Zahnarztpraxis gehört zu den komplexesten Aufgaben im Praxisalltag. Zwischen BEMA, GOZ, GOÄ, Begründungspflichten und individuellen Versicherungsregeln verliert man leicht den Überblick – besonders bei komplizierten Behandlungsverläufen. Genau hier kommen die praxisnahen Fallbeispiele des Abrechnungsportals der Abrechnungswelt ins Spiel: Sie machen selbst komplexe Abrechnungssituationen greifbar, nachvollziehbar – und sind direkt umsetzbar.

Krank nach Karneval? Das gilt!

Wer krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Krankfeiern ist verboten! Eine ordnungsgemäße Krankmeldung ist Pflicht. Arbeitgeber müssen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beweisen. Unfallschutz bei Karnevalsfeiern Betriebliche Karnevalsfeiern stehen unter Unfallschutz, wenn sie offiziell und für alle Mitarbeitenden organisiert sind. Stark betrunkene Mitarbeiter riskieren allerdings den Versicherungsschutz. Bei Unsicherheiten lieber nachfragen! Haben Sie ein rechtliches Problem oder

Mama Andrea und die asymmetrische Vermutung

Wenn jemand der Zahntechnik mit viel Erfahrung und großer Leidenschaft nachgeht, dann möchte er natürlich das bestmögliche Ergebnis für die Patienten und Patientinnen erzielen. Doch wo liegt tatsächlich das Optimum? Bei einer größtmöglichen Symmetrie oder eher darin, ein möglichst harmonisches – und dann auch schon einmal unsymmetrisches – Bild zu erzeugen. Die Mutter von Mallorca-Andrea ließ mich weiterhin über die Erkenntnisse nachdenken, die ich beim letzten Fall (der Tochter) gewonnen hatte.

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