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Versicherung

Bei der Abrechnung von Leistungen spielen in der Zahnmedizin wie in der Zahntechnik private und gesetzliche Krankenversicherungen sowie sonstige Leistungsträger eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus müssen sich beide Berufszweige auch unternehmerisch vor möglichen Haftungsansprüchen und finanziellen Risiken schützen. Dazu gehören mindestens eine Berufshaftpflicht aber auch Gebäude- sowie Inventarversicherungen.

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So geht Geldanlage

Wenn Zahnärzte beginnen, sich mit privater Geldanlage zu beschäftigen, steht am Anfang meist die simple Frage „Wo und wie fange ich an?“. Die Aufgabe, aus dem schier unendlichen Universum des Kapitalmarktes das Angebot zu finden, das wirklich zu einem passt, erscheint vielen als unlösbar – muss sie aber nicht, wenn man einige Grundregeln beachtet und sich im Zweifelsfall professionelle Unterstützung holt.

Der richtige Versicherungsschutz für die Zahnarztpraxis

Moderne Zahnärztinnen und Zahnärzte brauchen mehr als nur eine Berufshaftpflicht. Sie benötigen ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das sowohl die Praxis als auch die Praxisinhaber/-innen selbst rechtlich, wirtschaftlich und persönlich schützt. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Versicherungen für Zahnärzte/-innen wirklich relevant sind, worauf es bei der Auswahl ankommt und welche Risiken oft übersehen werden.

FVDZ: Zahnärzte sind keine Finanzreserve der GKV

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) kritisiert die aktuellen Vorschläge der Techniker Krankenkasse (TK) zur sogenannten „Ausgabenwende“ in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) scharf. Insbesondere die in dem 10-Punkte-Plan vorgesehenen Eingriffe in die zahnärztliche Vergütung seien nicht nur fachlich unbegründet, sondern auch gesundheitspolitisch gefährlich.

GKV- und PKV-Leistungen sicher abrechnen!

Die Abrechnung in der Zahnarztpraxis gehört zu den komplexesten Aufgaben im Praxisalltag. Zwischen BEMA, GOZ, GOÄ, Begründungspflichten und individuellen Versicherungsregeln verliert man leicht den Überblick – besonders bei komplizierten Behandlungsverläufen. Genau hier kommen die praxisnahen Fallbeispiele des Abrechnungsportals der Abrechnungswelt ins Spiel: Sie machen selbst komplexe Abrechnungssituationen greifbar, nachvollziehbar – und sind direkt umsetzbar.

Krank nach Karneval? Das gilt!

Wer krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Krankfeiern ist verboten! Eine ordnungsgemäße Krankmeldung ist Pflicht. Arbeitgeber müssen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beweisen. Unfallschutz bei Karnevalsfeiern Betriebliche Karnevalsfeiern stehen unter Unfallschutz, wenn sie offiziell und für alle Mitarbeitenden organisiert sind. Stark betrunkene Mitarbeiter riskieren allerdings den Versicherungsschutz. Bei Unsicherheiten lieber nachfragen! Haben Sie ein rechtliches Problem oder

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