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Zahnärzteschaft

Die Zahnärzteschaft ist die Gemeinschaft aller Zahnärzte und Zahnärztinnen und bildet das Fundament der zahnmedizinischen Versorgung. Sie setzt sich dafür ein, Patientinnen und Patienten bestmöglich zu betreuen und ihre Mundgesundheit langfristig zu erhalten. In Zusammenarbeit mit ihren Praxismitarbeitern bildet die Zahnärzteschaft ein kompetentes und gut organisiertes Team, das alle Aspe

Planmeca erweitert sein Produktportfolio mit den Behandlungseinheiten Planmeca Pro40™ und Planmeca Pro50™ S

Planmeca stellt zwei neue Behandlungseinheiten vor, die moderne klinische Workflows mit unterschiedlichen Konzepten und Anwendungsfällen unterstützen. Während Planmeca Pro40™ auf dem bewährten seitlichen Hebemechanismus und integrierten Funktionen für digitale Intelligenz und Infektionsschutz aufbaut, bietet Planmeca Pro50™ S eine kompakte, beidhändige Konfiguration mit umfangreichen Einstelloptionen und fortschrittlichen Verbindungsmöglichkeiten. Zusammen spiegeln diese Behandlungseinheiten die kontinuierliche Entwicklung von Planmeca im Bereich ergonomischer, digital integrierter Lösungen für moderne Zahnarztpraxen wider.

GKV-Reform darf zahnärztliche Versorgung nicht gefährden

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stimmt grundsätzlich mit dem Ziel der Bundesregierung überein, weitere Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern. Dies darf aber nicht mit ziellosen Sparmaßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge des hocheffizienten, präventionsorientierten zahnärztlichen Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen. Daher fordern die Vertreterinnen und Vertreter der KZBV deutliche Korrekturen am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Gutachten zeigt: Fachzahnarztvorbehalt ist Irrweg und verfassungswidrig

Der Bundesrat befasst sich mit dem GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dessen Sparmaßnahmen jetzt von den zuständigen Ausschüssen der Länderkammern kritisch bewertet wurden. Der BMG-Vorschlag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht vor, kieferorthopädische Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig nur noch bei Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie (KFO) durchführen zu lassen. Dies bringt gar keinen Einspareffekt und ist zudem verfassungswidrig, erklärt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Mit gravierenden Folgen zudem für 920.000 Kinder und Jugendliche.

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