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Zahnmedizinische Abrechnung

Zahnmedizinische Abrechnung

Die zahnmedizinische Abrechnung ist wirtschaftliche Grundlage für die Zahnarztpraxis. Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen.

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GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 abrechenbar

Abrechnungspraxis Die Frage, ob die adhäsive Befestigung (GOZ-Nr. 2197) neben der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig ist, sorgt seit Jahren für Unsicherheit in der kieferorthopädischen Praxis. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Urteil vom 13.01.2025 – 12 C 40/23) bringt hier nun erfreuliche Klarheit. Das Gericht stellt fest Trotz abweichender Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die

Kettenbach Dental stellt Profisil Fluoride Varnish vor

Das Thema Zahn-Fluoridierung ist nicht erst durch die aktuelle Diskussion zur Abrechnung in aller Munde, sondern auch als Teil des immer wichtiger werden-den Parts Prophylaxe. Da ist es von Vorteil, wenn neue Produkte in dem Seg-ment auf diese Belange ausgelegt werden. Solch ein innovatives Produkt, mit vielen Vorteilen für Behandler und Patient, stellt nun Kettenbach Dental vor: Pro-fisil Fluoride Varnish mit einer antiallergenen Formel ohne Alkohol und ohne Ko-lophonium zur Anwendung als gelbasierter Fluoridlack z. B. nach einer professi-onellen Zahnreinigung und bei überempfindlichen Zähnen.

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