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Zahnmedizinische Abrechnung

Zahnmedizinische Abrechnung

Die zahnmedizinische Abrechnung ist wirtschaftliche Grundlage für die Zahnarztpraxis. Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen.

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Digitale Implantatplanung effizient umsetzen

Die digitale Implantatplanung hat sich in der modernen Implantologie als fester Bestandteil etabliert. Durch den gezielten Einsatz digitaler Technologien und computergestützter Verfahren lässt sich der gesamte Behandlungsprozess – von der Diagnostik bis zur prothetischen Versorgung – deutlich effizienter, präziser und patientenorientierter gestalten. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die zentralen Elemente eines digitalen Workflows in der Implantologie und erläutert, wie die einzelnen Schritte gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnungsfähig sind.

Die Abrechnung der Implantatinsertion

Das Einbringen von enossalen Implantaten stellt generell eine privatzahnärztliche Leistung dar, d.h. die Abrechnung erfolgt gemäß den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte/-innen (GOZ) – gleichermaßen bei sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten/-innen.

GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 abrechenbar

Abrechnungspraxis Die Frage, ob die adhäsive Befestigung (GOZ-Nr. 2197) neben der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig ist, sorgt seit Jahren für Unsicherheit in der kieferorthopädischen Praxis. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Urteil vom 13.01.2025 – 12 C 40/23) bringt hier nun erfreuliche Klarheit. Das Gericht stellt fest Trotz abweichender Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die

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