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Zahnmedizinische Abrechnung

Zahnmedizinische Abrechnung

Die zahnmedizinische Abrechnung ist wirtschaftliche Grundlage für die Zahnarztpraxis. Die Gebührenordnung für Zahnärzte bestimmt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen.

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Die Abrechnung der Implantatinsertion

Das Einbringen von enossalen Implantaten stellt generell eine privatzahnärztliche Leistung dar, d.h. die Abrechnung erfolgt gemäß den Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte/-innen (GOZ) – gleichermaßen bei sowohl privat als auch gesetzlich versicherten Patienten/-innen.

GOZ-Nr. 2197 neben GOZ-Nr. 6100 abrechenbar

Abrechnungspraxis Die Frage, ob die adhäsive Befestigung (GOZ-Nr. 2197) neben der Leistung nach GOZ-Nr. 6100 berechnungsfähig ist, sorgt seit Jahren für Unsicherheit in der kieferorthopädischen Praxis. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Urteil vom 13.01.2025 – 12 C 40/23) bringt hier nun erfreuliche Klarheit. Das Gericht stellt fest Trotz abweichender Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die

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