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Elektronische Patientenakte

Start der ‚ePA für alle‘ – VDDS-Mitglieder von Anfang an dabei

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0, auch als ‚ePA für alle‘ bekannt, hat am 15. Januar 2025 mit einer umfassenden Testphase begonnen. Diese Phase stellt die Vorstufe zum bundesweiten Rollout dar und wird von zahlreichen Anbietern von Praxissoftware unterstützt – darunter insbesondere Mitglieder des Verbandes Deutscher Dental-Softwareunternehmen e.V. (VDDS).

Iconicsavenue / Pixabay
Softwareunternehmen, die im deutschsprachigen Raum im Dentalbereich tätig sind und bisher noch nicht dem VDDS angehören, können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
Softwareunternehmen, die im deutschsprachigen Raum im Dentalbereich tätig sind und bisher noch nicht dem VDDS angehören, können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
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Der VDDS ist als Vertreter der Dentalsoftwarebranche im Beirat der gematik (Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, die Zahnärzteschaft frühzeitig auf die ePA 3.0 vorzubereiten und den Übergang in die digitale Patientenverwaltung so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Mehr Sicherheit mit der elektronischen Medikationsliste (eML)

Mit der Einführung der ePA für alle geht auch die elektronische Medikationsliste (eML) einher. Diese bietet für Zahnärzte und ihre Patienten einen spürbaren Nutzen: Behandelnde müssen sich nicht mehr ausschließlich auf die Angaben des Patienten verlassen, sondern können über die eML direkt einsehen, welche verschreibungspflichtigen Medikamente der Patient über den eRezept-Dienst erhalten hat. Dadurch lassen sich Wechselwirkungen und Kontraindikationen frühzeitig erkennen und vermeiden.

Elektronisches Zahnbonusheft auf dem Vormarsch

Der VDDS hat zudem gemeinsam mit der KZBV das Thema elektronisches Zahnbonusheft weiter vorangebracht. Diese digitale Lösung vereinfacht die Dokumentation der jährlichen Vorsorgeuntersuchungen und bietet Patienten sowie Praxen eine effiziente und papierlose Alternative zum klassischen Bonusheft. Auch in weiteren Fragen rund um die ePA steht der VDDS als kompetenter Ansprechpartner für die KZBV, die gematik und das BMG nach wie vor zur Verfügung. Der VDDS steht dabei für Interoperabilität und dentale Schnittstellen.

Mitgliedschaft im VDDS: Vorteile für Dentalsoftware-Hersteller

Softwareunternehmen, die im deutschsprachigen Raum im Dentalbereich tätig sind und bisher noch nicht dem VDDS angehören, können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Damit profitieren sie von den zahlreichen VDDS-Schnittstellen, die sich mittlerweile als Branchenstandard in der deutschen Dentalsoftware-Landschaft etabliert haben. Der VDDS freut sich stets über Zuwachs und Unterstützung.

Weitere Informationen unter: www.vdds.de



Über den VDDS:
Der Verband Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen e.V. (VDDS) ist die Interessenvertretung der Anbieter von Abrechnungs- und Verwaltungs-Software für Zahnärzte. Die ordentlichen Mitgliedsunternehmen des VDDS repräsentieren rund 90 % des Marktes dentaler Software und sind im Einzelnen ARZ.dent GmbH, BDV Branchen-Daten-Verarbeitung GmbH, CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH, Computer Forum GmbH, Computer konkret AG, DAMPSOFT Software Vertrieb GmbH, DATEXT IT-Beratung GmbH, DENS GmbH, EVIDENT GmbH, PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG, solutio GmbH & Co.KG.
Seit 1996 setzt sich der Verband dafür ein, die Qualität, Effizienz und Kompatibilität von Software in der zahnärztlichen Versorgung zu erhöhen. Der VDDS arbeitet eng mit zahnärztlichen Körperschaften, Verbänden und Institutionen sowie der Gesundheitspolitik zusammen, um einheitlich hohe Qualitätsstandards bei Zahnarzt-Software zu gewährleisten.


Quelle: VDDS

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