Die Behandlung mit Zahnschienen ist allerdings keine reine Kosmetik. Es ist eine sehr weitreichende Veränderung der Zahnstellung und des Kieferknochens, durch den die Zähne mittels transparenter Schienen bewegt werden.
Auf der einen Seite wird aufgrund des Drucks Knochen abgebaut, auf der anderen Seite Knochen gebildet. „Die Folgen von falscher Behandlung, die wir durch gewerbliche Aligner-Anbieter derzeit sehen, sind weitreichend“, so Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. „Gelockerte Zähne, entzündetes Zahnfleisch, funktionelle Kauprobleme: All das berichten uns Patienten, die sich hilfesuchend an die Zahnärztekammer wenden“. In der Spätfolge kann es auch zu einem Zahnverlust kommen.
Überprüfung von Behandlungsfehlern
Der Patientenschutz ist für die Zahnärztekammer sehr wichtig. Daher rät Dr. Hausweiler dazu, sich bei Problemen frühzeitig an die Zahnärztekammer zu wenden. „Mittlerweile gibt es bei uns rund 100 Verfahren zu Behandlungsfehlern, falschen Rechnungen und Berufsrechtswidrigkeiten. Einige Fälle haben wir an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet“, berichtet Dr. Hausweiler.
Bei der Zahnärztekammer ist eine Begutachtungsstelle zur Überprüfung von Behandlungsfehlern eingerichtet. Zahnmedizinische und juristische Experten können bewerten, ob die Behandlung fehlerhaft war. „Ich rate Betroffenen, sich frühzeitig an uns zu wenden, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten. Zugleich sollte ein Kieferorthopäde oder fachkundiger Zahnarzt aufgesucht werden, um die Folgen schnellstmöglich behandeln zu können“, so Dr. Hausweiler.
Dr. Thorsten Svanström, Mitglied der Begutachtungsstelle, ist einer dieser Experten, die schon mehrere Aligner-Behandlungen durch Smile-Shops zu bewerten hatten. „In den Gutachterfällen mussten wir feststellen, dass das Behandlungsniveau in den Aligner-Shops deutlich unterhalb des zahnmedizinischen Standards liegt“, sagt Dr. Svanström, der auch Referent der Kammer für Kieferorthopädie ist. Weiter stellt er fest: „Die uns vorgelegten Rechnungen waren inhaltlich und fachlich zu beanstanden und nicht korrekt erstellt.“
Kammer kann nicht unmittelbar eingreifen
Die Kammer hat keinen unmittelbaren Zugriff auf die gewerblichen Aligner-Shops. Für diese sind die Ordnungsämter zuständig. Hier scheint allerdings kaum etwas zu passieren. „Die Aufsichtsbehörden kommen ihren Aufgaben bei den Aligner-Shops nur unzureichend nach“, sagt Dr. Hausweiler.
Bei Aligner-Behandlungen handelt es sich um kieferorthopädische Behandlungen, also um die Ausübung der Zahnheilkunde. Sie ist geregelt im Zahnheilkundegesetz und unterliegt dem sogenannten Approbationsvorbehalt. Dies bedeutet, dass nur approbierte Zahnärzte diese Behandlungen durchführen dürfen. „Das ist gelebter Patientenschutz: Heilkunde darf nur durch den Heilkundigen durchgeführt werden.“, so Dr. Hausweiler. In den Aligner-Shops findet dies aber gerade nicht statt. Patienten bekommen regelmäßig während der gesamten Behandlung keine Zahnärzte zu Gesicht. Und wenn dann doch einmal ein Kooperationszahnarzt dazwischengeschaltet wird, dann wird dort lediglich ein digitaler Abdruck der Zähne gemacht.
Die Planung und Durchführung der Therapie erfolgen in den Firmen und deren Apps als Blackbox ohne Namensnennung der verantwortlichen Personen. „Ein Firmengeflecht, das diese wichtige Säule des Patientenschutzes umgeht, gefährdet die Gesundheit und kostet am Ende womöglich viel Geld für eine weitere Behandlung“, sagte Dr. Hausweiler.
Quelle:
Zahnärztekammer Nordrhein
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