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Die BEB Zahntechnik® – das Update

Die BEB 97 ist ein seit vielen Jahren etabliertes Abrechnungssystem für zahntechnische Leistungen. Sie bietet eine übersichtliche Struktur und eine relativ einfache Handhabung. Die Leistungen sind in klar definierten Positionen aufgeführt, was die Abrechnung erleichtert. Allerdings ist die BEB 97 ein älteres System und berücksichtigt nicht alle modernen Entwicklungen in der Zahntechnik. Die BEB Zahntechnik® ist ein neueres und umfassenderes Abrechnungssystem, das die BEB 97 ablöst.

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Selbstverständlich kann (und wird) die BEB 97 weiterverwendet werden. Die BEB Zahntechnik® bietet allerdings eine vergleichsweise detailliertere Darstellung der einzelnen Leistungen und berücksichtigt die komplexen Anforderungen der modernen Zahntechnik. Die Leistungen sind modular aufgebaut, sodass sich individuelle Behandlungsfälle präziser abbilden lassen.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

  • Detaillierungsgrad: Die BEB Zahntechnik® ist wesentlich detaillierter und bietet eine größere Flexibilität bei der Abrechnung.
  • Aktualität: Die BEB Zahntechnik® berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in der Zahntechnik und ist somit zukunftsorientierter.
  • Modularer Aufbau: Die Leistungen der BEB Zahntechnik® lassen sich wie ein Baukastensystem zusammensetzen, was eine präzise Abrechnung ermöglicht.
  • Materialien: In der BEB Zahntechnik® sind Materialien grundsätzlich nicht in den Leistungen enthalten, während sie in der BEB 97 teilweise mitberücksichtigt wurden.
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Zum Jahresbeginn 2024 hat die BEB Zahntechnik® eine umfangreiche Überarbeitung erfahren, die insbesondere die digitalen Herstellungsprozesse betrifft. Nach mehr als einem Jahrzehnt bietet das System nun eine individuelle, aktuelle und transparente Dokumentation zahlreicher Verfahrensschritte.

Diese Modernisierung birgt für viele Anwender/-innen allerdings zunächst eine gewisse Herausforderung. Die neuen Positionsnummern und Bezeichnungen können zu Verwirrungen führen, da sie sich von der bekannten BEB 97 deutlich unterscheiden. Ein gründliches Studium der aktualisierten Abrechnungsliste ist daher unerlässlich, bevor die BEB Zahntechnik® in den Praxisalltag integriert werden soll.

Es ist wichtig zu beachten, dass sie nicht nur inhaltlich, sondern auch strukturell von ihrem Vorgängermodell abweicht. Insbesondere die Einteilung in Hauptgruppen wurde überarbeitet. Die erste Ziffer einer Positionsnummer gibt dabei stets die zugehörige Hauptgruppe an. Diese Kenntnis ist besonders für die Erstellung eigener Positionen von großer Bedeutung.

Folgende Hauptgruppen wurden inhaltlich geändert:

Hauptgruppen der BEB Zahntechnik®
0 Wurde in die Gruppe 1 integriert.
1 Arbeitsvorbereitung und Hilfsmittel
2 Festsitzender Zahnersatz/Kronen und Brücken
3 Verbindungselemente
4 Herausnehmbarer Zahnersatz aus Dentallegierungen/Metallbasen
5 CAD/CAM-gestützte Fertigung
6 Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff/Defektversorgung
7 KFO-Geräte/Schienen
8 Instandsetzung und Defektversorgung von Zahnersatz/KFO-Geräten/Schienen
9 Materialliste zur betrieblichen Nutzung

x  = Hauptgruppen, die inhaltlich zum 01.01.2024 verändert wurden
Anmerkung: In der Hauptgruppe 2 wurden nur einzelne Positionen gelöscht.

Die Ziffernkombination

Alle BEB Zahntechnik®-Leistungen bestehen weiterhin aus einer 6-stelligen Ziffernkombination.
Beispiel: 2.03.02.0 Krone für Vollverblendung, Keramik
Die 1. Ziffer gibt somit die Hauptgruppe an: 2.03.02.0 Krone für Vollverblendung, Keramik
2 = Hauptgruppe 2: Festsitzender Zahnersatz
Innerhalb der Hauptgruppe werden Untergruppen/Sachgebiete gebildet, welche alle einen Titel bekommen haben. Mit der 2. und 3. Ziffer wird die Untergruppe angegeben: 2.03.02.0 Krone für Vollverblendung, Keramik
2.03. = Untergruppe: Kronen, Brückenglieder gegossen, Keramikverblendungen

Die 4. und 5. Ziffer ergeben in Verbindung mit der Haupt- und Untergruppenziffer die Positionsnummern: 2.03.02.0 Krone für Vollverblendung, Keramik

Die letzte und 6. Ziffer ermöglicht eine betriebsindividuelle Bezeichnung und Benennung der Positionen. Zur Verfügung stehen allerdings nur 1–8, da die 0 und 9 dem VDZI vorbehalten sind und nicht geändert werden können.

Eine Auswahl der neuen Positionen

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
1.10.03.0Digitale Farbbestimmung
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Digitale Farbbestimmung

Die L-Nr. 1.10.03.0 „Digitale Farbbestimmung“ ist eine individuelle Leistung auf Wunsch des/der Zahnarztes/Zahnärztin oder Patienten/-in.
Hinweis: Zusätzlich zur traditionellen analogen Farbbestimmung wird auch die digitale Messung eingesetzt. Ein Spektrofotometer liefert präzise Zahnfarbinformationen, während die Farberfassung mittels Intraoralscanner ebenfalls möglich ist.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
1.11.02.0DICOM-Daten in Planungsprogramm einlesen
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
DICOM-Daten in Planungsprogramm einlesen

DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine) ist ein Standardformat für die Speicherung, Übertragung und Darstellung von medizinischen Bildern. In der Medizin werden DICOM-Daten häufig für verschiedene Bildgebungsmodalitäten, wie Röntgenaufnahmen, CT-Scans (Computertomographie) und MRT-Scans (Magnetresonanztomographie), verwendet.

Hinweis: Die DICOM-Daten, die in Planungsprogramme für die Zahntechnik eingelesen werden, müssen spezielle Richtlinien erfüllen. Stellen Sie sicher, dass die Verwendung von DICOM-Daten und deren Abrechnung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzrichtlinien im Einklang stehen.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
1.16.04.0Gießvorgang Metallbasis, Druckobjekt
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Druckobjekt einbetten und gießenAuftrag auf Vollständigkeit überprüfen, Lieferpapiere zuordnen und verpacken, interne Auftragspapiere ablegen, Rechnungslegung und -ablage.

Die L-Nr. 1.16.04.0 „Gießvorgang Metallbasis, Druckobjekt“ kann je Gießvorgang berechnet werden.

Hinweis: Bei dieser Leistung muss es sich nicht zwangsläufig um ein selbst gedrucktes Objekt handelt. Das Objekt könnte auch extern gedruckt und zugekauft worden sein.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
2.11.04.0Farbanpassung Fräskeramik
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Fräskeramik abweichend vom FarbschlüsselMehrere Farben im Brückenverband, je Zahneinheit, individualisieren

Die L-Nr. 2.11.04.0 „Farbanpassung Fräskeramik“ kann je Zahneinheit einmal berechnet werden.

Hinweis: Eine typische Farbgestaltung für eine Krone oder ein Brückenglied aus Fräskeramik erfolgt durch eine dreischichtige Standardanordnung (Zahnhals-Dentin-Schneide), die dem Farbspektrum eines vorgefertigten Farbrings entspricht.

Wenn die Farbbestimmung anhand eines Farbrings nicht möglich ist, wenn verschiedene Farben in einer Brücke benötigt werden oder individuelle Verblendungen notwendig sind, fällt eine zusätzliche Leistung für die Farbanpassung der Fräskeramik an.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.30.01.0CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
CAD Auftragsdatensatz für den Scan erstellen, Begleitpapiere ausfüllen, MDR-Dokumentation speichernDatensatz für die CAD Bearbeitung anlegen, je Auftrag, je nach verwendeter Software ggf. auch jeweils für OK und UK.

Die L-Nr. 5.30.01.0 „CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“ kann unabhängig vom Auftragsumfang bei einer CAD-Leistung einmal, maximal zweimal berechnet werden.

Hinweis: Da in dieser Leistung auch die MDR-Dokumentation enthalten ist, umfasst sie eine umfassende Dokumentation nach gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass alle relevanten Dokumentationspflichten gemäß der EU 2017/745 zu erfüllen sind. Das bloße Erstellen einer Konformitätserklärung erfüllt nicht die Dokumentationspflicht gemäß MDR.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.31.01.0Scandaten laden
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Scandaten ladenAuftrag im System aufrufen, auch wenn das Scannen und Konstruieren in einem Arbeitsgang erfolgt, ist der Wert zwei Mal anzuwenden.

Die L-Nr. 5.31.01.0 „Scandaten laden“ ist sowohl für externe als auch für interne Scandaten berechenbar. Hierbei ist es unerheblich, ob die Fertigung intern stattfindet.

Hinweis: Sollten bei einem Auftrag mehrere CAD/CAM-Leistungen im Ober- und Unterkiefer entstehen, ist darauf zu achten, dass diese Leistungsnummer berechnet werden kann, wenn der Auftrag im System aufgerufen wird.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.33.01.0Auftrag an CAD/CAM-Abteilung/-Betrieb erstellen und versenden
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Scan- oder Konstruktionsdaten laden und an CAD/CAM-Betrieb per Mail oder Datenträger versenden, MDR-DokumentationVersenden aller relevanten Unterlagen zur CAD- und/oder CAM-Produktion an den Auftragnehmer, Achtung DSGVO beachten, auch bei Versand innerhalb eines Betriebes.

Die L-Nr. 5.33.01.0 „Auftrag an CAD/CAM-Abteilung/-Betrieb erstellen und versenden“ ist auch berechenbar, wenn der Versand mittels eines Datenträgers (z.B. USB-Stick) erfolgt.

Hinweis: Die Hinweise „… aller relevanten Unterlagen zur CAD- und/oder CAM-Produktion …“ lassen einen relativ großen Spielraum zu. Denkbar wären z.B. Scandaten, Konstruktionsdaten, Kieferrelationsbestimmungen, digitale Farbbestimmung usw.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.35.03.0CAM-Modelldaten für 3D-Drucker anlegen
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Vervollständigen der MDR-Dokumentation (Chargennummer etc.), Druckdatei erzeugen und in 3D-Drucker einspeisenDas Wechseln des Druckermaterials, das Starten des Druckvorganges, die Druckzeiten und das Material, das Entnehmen der Druckplatte sowie die Reinigung und Wartung der Druckanlagen und
auch die Softwarekosten sind in einem Maschinenstundensatz zu erfassen.

Die L-Nr. 5.35.03.0 „CAM-Modelldaten für 3D-Drucker anlegen“ kann berechnet werden, wenn der Druckvorgang intern stattfindet.

Hinweis: Sollte in diesem Arbeitsschritt softwareseitig keine Dokumentation möglich sein, ist ggf. die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ zusätzlich abzurechnen.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.41.01.0Einzelmodell scannen
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Modell auf den Träger spannen und im Scanner platzieren, Scan starten, Modell dem Scanner entnehmenFür eine Metallbasis sind die BEB Nr. 5.42.01.0 oder BEB Nr. 5.42.02.0, für ein gegossenes Basisteil ist die BEB Nr. 5.42.03.0 anzuwenden

Die L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“ kann bei einem Modellscan berechnet werden, sofern nicht im Anschluss eine Metallbasis oder ein gegossenes Basisteil erstellt wird. Die Leistungsnummer kann auch bei einem „halben“ Modell angesetzt werden.

Hinweis: Die L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“ kann je Scan berechnet werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.41.07.0Steg scannen, Grundeinheit mit 2 Pfosten
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Montieren von 2 Scanbodys/Abutments, alle weiteren Maßnahmen zum Scan, wie ggf. Einsprühen usw. und Scannen der GesamtsituationJe nach Software ist die BEB Nr. 5.45.01.0 ein Mal oder je Stegpfosten zusätzlich anzuwenden, auch für Steg auf natürlichem Zahn oder Wurzel.

Je nach System/Software kann ggf. die L-Nr. 5.45.07.0 „Scan-Dateien matchen“ zusätzlich angesetzt werden. Sollte der Steg auf natürlichen Zähnen befestigt sein, kann neben der L-Nr. 5.41.07.0 „Steg scannen, Grundeinheit mit 2 Pfosten“ die L-Nr. 5.45.01.0 „Scan-Dateien matchen“ auch mehrfach zusätzlich berechnet werden.

Hinweis: Die L-Nr. 5.41.07.0 „Steg scannen, Grundeinheit mit 2 Pfosten“ kann unabhängig von der Steglänge einmal berechnet werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.41.09.0Aufstellung scannen
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Diagnostische Aufstellung / Aufstellung scannenDie BEB Nr. 5.45.01.0 ist zusätzlich anzuwenden.

Je nach System/Software kann ggf. die L-Nr. 5.45.01.0 „Scan-Dateien matchen“ zusätzlich angesetzt werden.

Hinweis: „Aufstellung scannen“ deutet darauf hin, dass es sich um einen Arbeitsschritt handelt, bei dem eine digitale Erfassung oder ein Scan einer Aufstellung durchgeführt wird. Dieser Scan kann verwendet werden, um präzise Daten für die Herstellung von Zahnersatz oder anderen zahntechnischen Leistungen zu erstellen, beispielsweise für Facetten, Kronen, Brücken oder Prothesen.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.42.04.0Modell scannen für Hilfsmittel
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Basisausdehnung anzeichnen, auf Träger spannen,
im Scanner platzieren, scannen, Modell aus Scanner nehmen und reinigen
Für den Scanvorgang für Basis für Relationsbestimmung ist die BEB Nr. 5.52.01.0, für die Basis für Löffel / individuellen Löffel ist die BEB Nr. 5.52.02.0, für die Basis für Aufstellung ist die BEB Nr. 5.52.03.0, für die Prothesenbasis ist die BEB Nr. 5.52.04.0, für die Basis für OP-Hilfe ist die BEB Nr. 5.60.01.0 anzuwenden. Ggf. ist noch zusätzlich die BEB Nr. 5.40.02.0 Ausblocken für Scan anzusetzen.

Je nach Hilfsmittel können alternative Leistungen angesetzt werden, z.B.

  • 5.52.01.0 „Basis für Relationsbestimmung konstruieren“
  • 5.52.02.0 „Basis für Löffel konstruieren“
  • 5.52.03.0 „Basis für Aufstellung konstruieren“
  • 5.52.04.0 „Prothesenbasis konstruieren“
  • 5.60.01.0 „Basis für OP-Hilfe konstruieren“
  • 5.40.02.0 „Ausblocken für Scan, je Region“

Hinweis: Sollte nach dem Scan definitiver Zahnersatz gefertigt werden, kann die L-Nr. 5.42.04.0 „Modell scannen für Hilfsmittel“ nicht berechnet werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.45.01.0Scan-Dateien matchen
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Zwei digitale Dateien miteinander matchenModellscan BEB Nr. 5.41.01.0 zusätzlich anwenden

Um Scandaten zu matchen, müssen diese als Datei vorliegen. Dies kann sowohl vom Zahntechniker / von der Zahntechnikerin (z.B. Modelle scannen) als auch durch die Übermittlung von intraoralen Scandaten durch die behandelnde Zahnarztpraxis geschehen.

Hinweis: Sollte der Scan der Modelle im Vorfeld durchgeführt werden, kann ggf. die L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“ je Modell berechnet werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.52.01.0Basis für Relationsbestimmung konstruieren
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Einschubrichtung ausrichten, ggf. ausblocken, Basisausdehnung entsprechend der Anzeichnung konstruierenStützstrukturen sind enthalten, als Modellscan ist die BEB Nr. 5.42.04.0 Modell scannen für Hilfsmittel anzuwenden.

Ggf. sind weitere digitale Leistungen abrechenbar:

  • L-Nr. 5.40.02.0 „Ausblocken für Scan, je Region“
  • L-Nr. 5.41.02.0 „Kieferzuordnung scannen“
  • L-Nr. 5.42.04.0 „Modell scannen für Hilfsmittel“

Hinweis: Die Konstruktionsleistung der Basis kann sowohl durch die Zahnarztpraxis als auch im gewerblichen Labor erbracht werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.54.04.0Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzierenBefindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.

Die zwangsläufig folgende vollständige Verblendung ist mit der L-Nr. 2.03.07.0 „Vollverblendung Keramik“ abzurechnen.

Hinweis: Zusätzlich ist ggf. die L-Nr. 2.03.09.0 „Farbanpassung Keramikverblendung“ berechenbar.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.56.03.0Sekundärteleskop-, -konuskrone für Teilverblendung konstruieren
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzierenBefindet sich das Primärteil im Verband mit anderen Primärteilen, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 anzuwenden, je Verbindung.

Bei verblockten Sekundärteilen ist die L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“ zusätzlich berechenbar.

Hinweis: Für vollanatomische Sekundärkronen ist diese Leistung nicht berechenbar.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.60.02.0Basis für OP-Hilfe konstruieren über CT/DVT
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Basis für OP-Hilfe unter Verwendung eines Implantatplanungsprogrammes konstruierenMit dem Implanteur abgestimmte Implantatplanung mit einem Modellscan BEB Nr. 5.41.01.0 matchen, Einschubrichtung ausrichten, ggf. Ausblocken und BEB Nr. 5.40.02.0 zusätzlich anwenden.

Arbeitsvorbereitende Leistungen wären ggf. zusätzlich möglich:

  • L-Nr. 5.30.01.0 „CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“
  • L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“
  • L-Nr. 5.41.02.0 „Kieferzuordnung scannen“

Hinweis: Leistungen, die z.B. softwarebedingt entstehen und die nicht von der BEB Zahntechnik® abgedeckt sind, können als individuelle Unterpositionen zu bestehenden Positionen erstellt werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.62.02.0Vollanatomische Implantatkrone auf Klebebasis konstruieren
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Abutmenttool aus Datenbank wählen, den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte)Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.

Arbeitsvorbereitende Leistungen wären ggf. zusätzlich möglich:

  • L-Nr. 5.30.01.0 „CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“
  • L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“
  • L-Nr. 5.41.02.0 „Kieferzuordnung scannen“
  • L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“

Hinweis: Das Material für die konfektionierte Klebebasis (z.B. Ti-Base) kann entsprechend der Auswahl aus der Datenbank berechnet werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.80.01.0Objekt nesten, je Zahneinheit
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Objekt unter Berücksichtigung der möglichen Fertigungsachsen im Blanc oder auf
der Plattform nesten und mit Haltestegen
versehen, je Zahneinheit
Je einzelne Zahneinheit, aber auch im Brückenverband je Zahneinheit anzuwenden.

Die L-Nr. 5.80.01.0 „Objekt nesten, je Zahneinheit“ bezieht sich in der Zahntechnik auf einen Prozess, bei dem CAD/CAM-Technologie verwendet wird, um Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, herzustellen. „Nesten“ ist auch eine andere Bezeichnung für „Nesting“, was bedeutet, dass mehrere Restaurationen auf einem einzigen Block oder Rohling platziert werden, um den Materialverbrauch zu minimieren und die Effizienz des Herstellungsprozesses zu maximieren.

Hinweis: Der Fräsrohling bzw. das Fräsmaterial ist zusätzlich zu berechnen.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.81.03.0Druckobjekt lösen, je Zahneinheit
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Druckobjekt von der Bauplattform lösen, auf Fehler überprüfen, Supports verschleifen und Objekt reinigen, je ZahneinheitJe einzelne Zahneinheit, aber auch im Brückenverband je Zahneinheit anzuwenden, für Druckobjekte ist zusätzlich die BEB Nr. 5.82.01.0 je Auftrag anzuwenden.

Die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ ist zusätzlich berechenbar, wenn ein Lichthärtungsprozess stattfindet.

Hinweis: Arbeitsschritte, die in der L-Nr. 5.81.03.0 „Druckobjekt lösen, je Zahneinheit“ enthalten sind, können nicht zusätzlich als Unterposition angelegt werden.

BEB Zahntechnik®-Nr.Leistung
5.83.01.0
aufpassen, je Zahneinheit
Fräsobjekt Kunststoff ohne Kaufläche
Leistungsinhalt / LeistungsbeschreibungAnwendungshinweise / Hinweise zur Anwendung
Fräsobjekt Kunststoff ohne Kaufläche aufpassen, je ZahneinheitTeilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich, für Übertragungskappe, Krone zur Verblendung, Außenteleskop zur Verblendung oder Ähnliches. Verschleifen der Supports in BEB Nr. 5.81.01.0 Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit
enthalten.

Hinweis: Die Beschreibung „… Teilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich …“ lässt den Schluss zu, dass diese Leistung nur von einem Fräsdienstleister abgerechnet werden kann, wenn das Objekt anschließend versendet wird.

Zwischenfazit

Die neuen CAD/CAM- bzw. 3D-Leistungen lassen eine wesentlich detailliertere Abrechnung der einzelnen Prozessschritte zu. Inwiefern diese Leistungen tatsächlich angesetzt werden, entscheidet der/die Anwender/-in.


Im nächsten Teil lesen Sie, wie sich die digitalen Leistungen in einzelne Prozesse aufteilen lassen. Außerdem zeigen Beispielrechnungen, wie die BEB Zahntechnik® im Laboralltag angewendet werden kann.

Tabellen zu den Leistungsnummern der BEB Zahntechnik®: © VDZI

Die Abrechnungshinweise wurden vom Autor nach ausführlicher Recherche erstellt. Haftung und Gewährleistung werden jedoch ausgeschlossen.

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