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Digitales Labor

Jetzt möglich: Elektronischer Datenaustausch

Dentallabore können seit dem 01.07.2024 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden. Durch die TI und die Kommunikationsmöglichkeiten bieten sich viele Möglichkeiten.

BSD

Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres Netzwerk im Gesundheitswesen. An dieses Netzwerk sind bereits jetzt Zahnärzte und Zahnärztinnen, Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken usw. angeschlossen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten und Patientinnen benötigt werden, können hierüber schnell, sicher und datenschutzkonform ausgetauscht werden. Bisher war die digitale Kommunikation mit Patienteninformationen für Dentallabore aufgrund des Datenschutzgesetzes (DSGVO) sehr eingeschränkt möglich. Da es sich um ein sicheres Netzwerk handelt, wird es damit eine neue Möglichkeit der Kommunikation mit Zahnarztpraxen geben.

Elektronischer Datenaustausch

Über den elektronischen Datenaustausch zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis (eLABZ) wird der Austausch von Auftragsinformationen komplett digital stattfinden können – über die TI und den E-Mail-Dienst KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen). Wenn sowohl Labor- als auch Praxissoftware diesen Datenaustausch unterstützen, gibt es keine geschlossenen Systeme mehr. Jeder kann grundsätzlich mit jedem digital kommunizieren und Aufträge sowie notwendige Patientendaten austauschen. In der Zahnarztpraxis kann ein Auftrag direkt aus der Zahnarzt-Software innerhalb der TI, über KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen), im Format eLABZ an das Dentallabor geschickt werden.

Die übermittelten Auftragsinformationen können direkt in die Dentallabor-Software eingelesen und verarbeitet werden. Ein manuelles Erfassen des Auftrags ist dann normalerweise nicht mehr notwendig. Dem Dentallabor stehen erstmals mehr und korrektere Informationen zur Verfügung als bisher: eindeutiger Patientenname, Versichertenstatus, Versorgungsart, Befund, Termine usw. Und der Austausch kann in beide Richtungen mehrmals stattfinden. Wenn also eine Auftragsänderung anfällt oder die Rechnung und XML-Datei verschickt werden sollen, kann das über eLABZ erfolgen.

Technische Details

In den Zahnarztpraxen wurden zu Beginn der Telematikinfrastruktur Hardware-Boxen (Konnektoren) installiert, die regelmäßig aktualisiert werden müssen. Grundsätzlich ist aber auch eine reine Software-Lösung möglich, die ohne diese Hardware auskommt und die Verbindung über eine Cloud herstellt. Im Dentallabor muss ein Kartenterminal installiert werden, um sich mit einer Identifizierungskarte (Institutionskarte SMC-B und Heilberufsausweis) auszuweisen. Dieses Terminal stellt dann zusammen mit der installierten Software die Verbindung in die TI her. Die Informationen im eLABZ-Format werden über eine E-Mail-Adresse ausgetauscht. Diese Adresse muss in der gesamten TI eindeutig sein. KIM-Nachrichten werden beim Versand immer verschlüsselt und automatisch signiert. Das bundesweite Adressbuch von KIM enthält nur geprüfte Adressdaten des Gesundheitswesens.

Wann geht es los?

Ab dem 01.07.2024 soll es die Möglichkeit geben, an die TI angeschlossen zu werden. Allerdings sind verschiedene Voraussetzungen noch nicht geklärt: Wie werden die Identifizierungskarten (SMC-Karten) beantragt? Wer gibt diese Karten aus? Ob der Termin bei den offenen Fragen realisiert werden kann, bleibt spannend.

Weiterentwicklungen

In der Entwicklung ist der TI-Messenger. Über diesen Messenger sollen – wie bei SMS, WhatsApp, Threema o.Ä. – in Echtzeit Kurznachrichten ausgetauscht werden können. Außerdem gibt es bereits den Dienst „Versichertenstammdaten-Management“ (VSDM), über den Informationen über Patientinnen und Patienten abgerufen und gespeichert werden können. Wann die Dentallabore diese beiden Dienste nutzen können, steht noch nicht fest.

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