1. BEB-Positionen für gefräste Arbeiten erstellen
Aktuell gibt es lediglich in der BEB Zahntechnik aus dem Jahr 2009 vom VDZI eine Ergänzung im Bereich CAD/CAM-Leistungen. Diese Liste mit ihren sechsstelligen Nummern und oft nicht immer leicht verständlichen Texten (Beispiel: 1.01.07.0 Modell GKRP) ist eine Möglichkeit. Ein wesentlich umfassenderes Werk mit über 140 Positionen stellt die DZR BEB CAD/CAM® dar. Darin sind alle vorkommenden Leistungen von der Analyse über das Scannen, Konstruieren, Herstellen, Nacharbeiten und Veredeln aufgeführt und können in die jeweilige EDV übernommen werden.
2. Korrekt abrechnen
Ein digitales Modell ist kein Gipsmodell. Die Berechnung der erbrachten Leistungen muss weiterhin den kaufmännischen Grundsätzen der Vollständigkeit, Richtigkeit, Leistungswahrheit und Leistungsklarheit entsprechen. Kurz gesagt: Das Praxislabor kann nur das berechnen, was das Praxislabor auch wirklich gemacht hat.
3. Leistungsketten helfen
Oft ergibt sich im Praxislabor die Situation, dass mehrere Abrechnungskräfte aus der Praxis auch die zahntechnischen Leistungen abrechnen, ohne die fertige Arbeit gesehen zu haben. Dazu rechnen unterschiedliche Zahnmedizinische Verwaltungsassistenzen oder Praxismanager/-innen auch verschieden ab. Erstellen Sie Leistungsketten zu diesen CAD/CAM-Arbeiten und versuchen Sie damit, immer einheitlich abzurechnen. Leistungsketten erleichtern allen Beteiligten die Übersicht. In DZR H1 gibt es aktuell über 100 CAD/CAM-Leistungsketten für gefräste Arbeiten und 420 für analoge Arbeiten für GKV und PKV.


4. Lange oder kurze zahntechnische Rechnung
Sicherlich haben Sie eine bestimmte finanzielle Größe für Ihre Zirkonkrone oder -brücke im Kopf. Das ist ein erster grober Anhaltspunkt. Aber wie stellt man die Rechnung aus? Eher lang oder eher kurz und knapp? Bewährt haben sich viele Einzelpositionen, die den Werdegang einer Arbeit aufzeigen, die auch kleine Einzelpreise verwenden, statt einer einfachen Rechnung „1 × Zirkonkrone“. Wenn einzelne Schritte im Detail aufgeführt werden, ist das auch ein Ausweis für die Komplexität der zahntechnischen Leistung.
Wenn Sie jetzt diese Leistungskette beispielhaft für Ihre erbrachten Leistungen einsetzen, haben Sie immer dieselben Positionen auf der Rechnung. Keine Einzelleistung fällt unter den Tisch. Kleine BEB-Positionen mit niedrigem Preis werden erfahrungsgemäß eher akzeptiert als zum Beispiel eine Position mit xxxx Zirkonkrone (alles in einem Preis: 350 Euro). Hierbei kommt es bei den privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen eher zu Nachfragen und Schriftverkehr.
5. BEB-Preise
Zum Schluss stellt sich die Frage nach korrekten BEB-Preisen. Zunächst sollten Sie als Praxisinhaber/-in sowohl Ihren Kostenminutenfaktor als auch den Ihrer Praxistechnikerin oder Ihres Praxistechnikers kennen. Liegt der Stundensatz bei Zahnärzten/-innen zwischen 320 Euro und 400 Euro, so liegt er bei Technikern/-innen – je nach Beschäftigungsdauer und Ausbildungsgrad – zwischen 70 Euro und 100 Euro. Oft weichen diese Werte aber auch individuell ab.
Fragen Sie zum Beispiel Ihren/Ihre Steuerberater/-in nach diesen Zahlen. Wenn Sie dort nicht weiterkommen, nutzen Sie die in DZR H1 vorkalkulierten BEB-Preise für die CAD/CAM-Leistungen. Dann haben Sie eine ungefähre Vorgabe und müssen letztendlich diese Preise nur noch individuell anpassen oder in den Leistungsketten die eine oder andere Position weglassen oder hinzufügen.
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