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Autor/in

Dr. Hans-Ludwig Dornbusch

Dipl.-Volkswirt

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10 Artikel verfügbar


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Steuerliche Abzugsfähigkeit beruflich veranlasster Reisekosten: Worauf muss ich als Dentallaborinhaber achten?

Bei beruflicher Veranlassung sind Reisekosten von der Steuer abzusetzen und führen oft zu einer beträchtlichen Steuerersparnis. Deshalb setzt die Finanzverwaltung strenge Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung von Reisekosten an, besonders was die Trennung von Berufs- und Privatinteressen betrifft. Für Inhaber eines Dentallabors ist es wichtig, diese Kriterien zu kennen, um bereits bei der Planung beruflich veranlasster Reisen die steuerliche Absetzbarkeit sicherzustellen.

Auch 2018 die Verlustabzugsmöglichkeiten nutzen

Hat ein Dentallaborinhaber einen Verlust gemacht, kann er diesen unter bestimmten Bedingungen mit den Gewinnen des Vorjahres oder denen der folgenden Jahre verrechnen, um Steuern zu sparen. Wie dies funktioniert, zeigt im folgenden Beitrag Dipl.-Volkswirt Dr. Hans-Ludwig Dornbusch.

Vermögensbildung zugunsten der Arbeitnehmer im Dentallabor

Arbeitnehmer, die sich mit ihrem Betrieb identifizieren, leisten in der Regel mehr als unmotivierte Mitarbeiter. Eine höhere betriebliche Identifikation erreicht der Arbeitgeber durch vermögenswirksame Maßnahmen zugunsten seiner Arbeitnehmer. Und die werden auch noch staatlich gefördert. Dabei muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht einmal direkt am eigenen Unternehmen beteiligen. Es genügt die indirekte Beteiligung durch Kauf von Beteiligungsrechten an anderen Unternehmen z. B. in Form von Aktien oder Aktienfondsanteilen.

Steuern sparen durch die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode im Jahr 2017

Mobile Wirtschaftsgüter nutzen sich ab und verlieren dabei an Wert. Im Steuerrecht wird dieser laufende Wertverlust durch „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) berücksichtigt. Die Abschreibungen auf das Betriebsvermögen des Inhabers eines Dentallabors zählen zu den Betriebsausgaben. Mit der Wahl der richtigen Abschreibungsmethode kann er den zu versteuernden Gewinn seines Dentallabors optimieren. Leider verändert der Gesetzgeber laufend die Abschreibungsregeln. So sind beispielsweise seit 2011 keine degressiven Abschreibungen auf neue Investitionen mehr möglich.

Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Veräußerung oder Aufgabe eines Dentallabors 2017

Der bei Veräußerung oder Aufgabe eines Dentallabors entstehende Buchgewinn unterliegt der Einkommensbesteuerung (§ 16 EStG). Das ist für den Betriebsinhaber, insbesondere wenn er seinen Betrieb aus Altersgründen nicht mehr weiterführen kann oder will, ein Kostenfaktor, den er häufig nicht in Rechnung stellt und der ihn insofern unvorbereitet trifft. Mangelnde Vorsorge für diesen Fall bringt nicht selten erhebliche Probleme für die Betroffenen mit sich.

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