Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden
Spenden können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden, aber nicht in beliebiger Höhe und nicht ohne Beleg. Der Inhaber eines Dentallabors ist deshalb gut beraten, bei der Nachweisführung Sorgfalt an den Tag zu legen, um Spenden auch als steuerlich abzugsfähig anerkannt zu bekommen. Worauf zu achten ist, ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen.