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Autor/in

Prof. Dr. Roland Frankenberger

Phillips-Universität, Medizinisches Zentrum für Zahnheilkunde, Marburg

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3 Artikel verfügbar


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Amalgamverbot in der EU zum 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 tritt ein weitreichendes Verbot der Verwendung von Dentalamalgam in der Europäischen Union in Kraft. Dies geht auf die Verordnung 2024/1849 [1] des Europäischen Parlaments und des Rates zurück, die eine vorzeitige Einschränkung der Nutzung von quecksilberhaltigem Amalgam um etwa zehn Jahre vorzieht. Amalgam darf ab diesem Datum nur noch in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin dies aufgrund spezifischer medizinischer Notwendigkeiten als zwingend erforderlich ansieht. Im Folgenden hat die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die aus dem Verbot resultierenden wichtigsten Fragen an die Zahnmedizin mit Antworten aufgelistet.

Ätiologie und Behandlung der Molaren- Inzisiven-Hypomineralisation – ein Update

Die European Academy of Paediatric Dentistry (EAPD) hat in diesem Jahr neue Behandlungsempfehlungen zur Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) publiziert. Dabei wurde nicht nur die Therapie, sondern auch die Versorgungslage und Ursachen der Erkrankung näher betrachtet [11]. In der vorliegenden Übersichtsarbeit soll daher der aktuelle Stand zur MIH-Forschung basierend auf den europäischen Erkenntnissen vorgestellt werden.

Warum sind Diabetiker durch das Coronavirus (CoV-2) besonders gefährdet?

Die Mukosa der Mundschleimhaut könnte nach aktuellen Untersuchungen eine Haupteintrittspforte für das Coronavirus SARS-CoV-2 in den Körper sein. Dieser Infektionsweg könnte erklären, weshalb gerade ältere Diabetespatienten häufiger schwere Verläufe von COVID-19 erleiden. Aus Sicht der Autoren sollten Präventionsmaßnahmen bei Diabetespatienten daher den Mund- und Rachenraum mit einbeziehen; sie plädieren generell dafür, die Mundgesundheit und Desinfektion dieses Bereiches stärker bei Präventionskonzepten von COVID-19 zu berücksichtigen.

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