Anzeige

Autor/in

Markus Heckner

Dr. Markus Heckner

Zahnarzt, Medizinformatiker und Referent, Verbandsarbeit im VDDS und im Beirat der gematik

als Favorit hinzufügen

6 Artikel verfügbar


Anzeige

Anzeige

Patient ePA: Leben Totgesagte wirklich länger?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist nicht gerade ein Erfolgsmodell: Kaum eine Patientin oder ein Patient hat eine, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, Ärztinnen und Ärzten ist sie unbeliebt. Trotzdem soll sie nun zum Herzstück der Digitalisierung werden. Wir sprachen mit Dr. Markus Heckner, IT-Experte und Zahnarzt, darüber, wo die Hürden und Knackpunkte bei der Entwicklung und Einführung der ePA liegen und wie es nun weitergehen könnte. Freiwilligkeit, Akzeptanz und Nutzen – das sind zentrale Aspekte, die über die Zukunft der ePA entscheiden könnten.

Digitalisierung in deutschen Zahnarztpraxen nimmt Fahrt auf

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärztinnen und Zahnärzte (EBZ), welches seit dem 1. Januar 2023 für alle Kassenzahnarztpraxen verpflichtend ist, wurde ein digitaler Informationskanal von der Zahnarztpraxis zu den Krankenkassen und wieder zurück geschaffen. Aus einem rosa Papierformular ist ein digitaler Antragsdatensatz geworden, welcher nun von der Praxis – statt wie bisher über den Postweg – elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt wird. Dies gelingt bereits sehr gut für die Fachbereiche Prothetik (ZE), Kieferbruch und Kiefergelenkerkrankungen (KB/KGL) sowie die Kieferorthopädie (KFO).

Rund um die Telematik – wer macht was?

Die gematik - Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte hat ihren Sitz in Berlin und wurde 2005 gegründet. Ihr Auftrag ist die sichere, sektorenübergreifende, digitale Vernetzung des Gesundheitswesens. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur und koordiniert den TI-Betrieb. (Die Zahnärzteschaft und die Ärzteschaft haben zusammen nur 30% der Stimmen).

Telematikinfrastruktur – Konsequenzen für die Zahnarztpraxis

Mit dem Anfang 2016 in Kraft getretenen Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) wurde u.a. die bundesweite Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen. Damit werden auch Zahnärzte dazu verpflichtet, ihre Praxen an die TI anzuschließen (§ 291 Abs. 2b Satz 14 SGB V). Praxisinhaber sollten nun in Erfahrung bringen, was auf sie zukommt und was sie wann unternehmen müssen, um die TI in ihrer Praxis zu integrieren. Dieser Artikel soll dabei helfen.

Anzeige
Anzeige