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Dr. Tobias Meyer

Dr. Tobias Meyer

2020 Universität Mannheim. Promotion am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (Prof. Dr. Jens Bülte)seit 10/2016 Zulassung als Syndikusrechtsanwaltseit 10/2013 Universität Heidelberg. Lehrauftrag an der Medizinischen Fakultät Heidelberg. Lehrveranstaltung: Berufskunde (Recht und Ökonomie)seit 06/2013 Zulassung zur Rechtsanwaltschaftseit 01/2005

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E-Rechnung: Was müssen Dentallabore wissen?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorschriften für die Rechnungsstellung im geschäftlichen Verkehr. Besonders relevant sind dabei die Vorgaben zu elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen), die in § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufgenommen wurden. Aber was bedeutet das konkret für Dentallabore? Welche Maßnahmen sind jetzt erforderlich und welche in den kommenden Jahren? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Änderungen und zeigt auf, wie Ihr Betrieb von den Neuerungen profitieren kann.

Rechtsfragen zur Preisgestaltung von Fräsarbeiten mit Geschäfts- und Kooperationspartnern

In der Zahnmedizin werden immer mehr Fräsarbeiten verarbeitet. Wer mit gefräster Zahntechnik zu tun hat, egal ob als Hersteller oder als weiterverarbeitende Zahnarztpraxis, sollte sich mit den hierfür geltenden Regelungen vertraut machen; im eigenen Interesse auch mit den Vorgaben, die (vermeintlich nur) für Geschäfts- und Kooperationspartner gelten. Denn Verstöße hiergegen können sich für alle Beteiligten nachteilig auswirken.

Preisgestaltung, Rabatte und Kooperationen bei der Herstellung von Fräsarbeiten

Für die in der Zahnmedizin verarbeiteten Fräsarbeiten gibt es zum Teil spezielle rechtliche Vorgaben. Wer Arbeiten aus einem solchen Fertigungsprozess nutzt, sollte sich mit den Regelungen, die hierfür gelten, vertraut machen. Vorgaben bestehen nicht nur für die Einstufung als Medizinprodukt (z.B. über die europäische Medizinprodukteverordnung), sondern auch für die Preisgestaltung, die Gewährung von Rabatten oder das Eingehen von Kooperationen.

Strafbare Korruption oder vorteilhafte Kooperation? – Teil 2

Kooperationen sind im Gesundheitswesen für eine moderne, dem Standard entsprechende Gesundheitsversorgung unerlässlich. Doch wo endet eine einfache Kooperation zwischen Zahntechniker und Zahnarzt und wo beginnt strafbare Korruption? Nachdem im 1. Teil des Beitrags gesetzliche Grundlagen dargelegt wurden und auf die Bestimmungen zu Laborrechnungsskonti und Rabatten in Zusammenhang mit der Materialbeschaffung und dem Heilmittelwerberecht eingegangen wurde, widmet sich der 2. Teil Kooperationskonstellationen im Zusammenhang mit Partnerfactoring, Unternehmensbeteiligungen und Aligner-Behandlungen.

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