Wann besonderer Kündigungsschutz besteht
Beschäftigte genießen während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Doch der Schutz kann bereits vor Beginn der Elternzeit einsetzen. Besonders interessant wird es, wenn Eltern ihre Elternzeit auf mehrere Abschnitte verteilen. Darf der Arbeitgeber dann zwischen zwei Elternzeitphasen kündigen?
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