BEL II vs. BEB 97
Die zahntechnische Abrechnung wird in Deutschland von zwei primären Abrechnungssystemen dominiert: das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL II) und die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen – gewerblicher Bereich (BEB 97). Beide Listen dienen der Kalkulation und Abrechnung von zahntechnischen Arbeiten, jedoch mit fundamental unterschiedlichen Ansätzen, die weitreichende Konsequenzen für Labore und Patienten/-innen haben. Während das BEL II eine stark pauschalisierte Abrechnung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen darstellt, ermöglicht die BEB 97 eine detaillierte, aufwandsorientierte Kalkulation, die vorrangig für Privatleistungen Anwendung findet.
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