Wie die Zahnärzteschaft bereits vor Tagen klargestellt hatte, trifft diese allgemeine Empfehlung für weltweit 193 Staaten nicht auf Zahnarztpraxen in Deutschland zu
Entsprechende Pressemeldungen hatten die ursprüngliche WHO-Empfehlung irreführend und ohne den nötigen Kontext wiedergegeben. Die WHO hat die Empfehlung mittlerweile mit einer weiteren Aussendung korrigiert. Die Empfehlung zielte ausschließlich auf ein intensives, unkontrolliertes Übertragungsszenario ab – ein Szenario, das nicht zur aktuellen Situation der meisten europäischen Länder und insbesondere nicht zu Deutschland passe.
Zahnarztbesuche bleiben sicher
Bis heute ist nach Angaben von BZÄK und KZBV in Deutschland kein Infektionsgeschehen in zahnärztlichen Praxen dokumentiert, welches eine solche Empfehlung rechtfertigt. Die beiden Bundesorganisationen forderten Patienten und Versicherte einmal mehr auf, eine Versorgung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte für den Erhalt und die Verbesserung der Mundgesundheit wahrzunehmen und nicht aus unbegründeter Angst vor Ansteckungen mit Corona zu verschieben. Andernfalls bestehe das Risiko, dass sich die Mundgesundheit durch das Entstehen von Karies, Zahnstein oder durch parodontale Erkrankungen unter Umständen dauerhaft verschlechtere und damit auch die allgemeine Gesundheit gefährdet.
Weitere Informationen
BZÄK und KZBV haben auf Sonder-Websites unter www.bzaek.de/coronavirus und www.kzbv.de/coronavirus zahlreiche gesicherte Informationen zum Thema SARS-CoV-2 für Praxen und Patienten zusammengetragen.
Quelle:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Bundeszahnärztekammer
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