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Aktuelles Gerichtsurteil

diosMP kein Medizinprodukt und benötigt keine CE-Kennzeichnung

Im Rechtsstreit zwischen der Spitta GmbH und einem Software-Anbieter über die Zulässigkeit des Inverkehrbringens der Software diosMP ohne CE-Kennzeichnung wurde in erster Instanz das Urteil vom Landgericht Hamburg zugunsten Spitta gefällt.

. Sebastian Dude/Stock.Adobe.com
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