„Auch wenn es noch keine allgemeine bundeseinheitliche Impfpflicht gibt“, so DZOI-Präsident Dr. Helmut B. Engels „ist es der Zahnärzteschaft nach dem absolvierten Fort- und Weiterbildungskurs mit Hospitation und nach Erteilung der Impfberechtigung durch die jeweilige Landeszahnärztekammern zumindest vorübergehend gestattet, Impfungen gegen Covid-19 durchzuführen zum Beispiel in Impfzentren oder in externen mobilen Einheiten und Arztpraxen sowie nach Installierung der entsprechenden Software-Tools durch die LZK auch in der eigenen Praxis. Vorab sollten man seine Berufshaftpflichtversicherung darüber aufklären, dass man Impfungen durchführt. Eine positive Ergänzung des Vertrages wird demnach gewünscht und ist obligatorisch.“
In den fachübergreifenden Impf-Curricula des DZOI werden unter anderem die Grundlagen des Impfens vermitteln von der Historie bis zu den aktuellen STIKO-Empfehlungen, die Themen Impfanamnese, Anatomie, Indikationen/Kontraindikationen und Zwischenfälle behandelt sowie Argumente zur Aufklärung geliefert. Des Weiteren geht es um alle Fragen des Impfmanagements inklusive Beschaffung, Umgang mit Impfstoffen, Abrechnung und Dokumentation sowie Abläufe in der Praxis. Das Curriculum beinhaltet darüber hinaus eine Hospitation und schließt mit einem Multiple Choice Test ab.
Ziel des Kurses
Ziel des Kurses ist es, neben der Impfberechtigung die erforderliche Sicherheit für den Impfalltag zu gewinnen. Wie Dr. Engels weiter ausführte „dauerte die gesamte Veranstaltung von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Nach meiner historischen Einordnung, referierte die Fachärztin für Anästhesiologie und Notfallmedizin Alexa Nowke die weiteren Themenkomplexe und führte auch die Hospitation mit 15 Impfungen durch.“
Der vorgeschriebene Abschlusstest konnte gleich im Anschluss an das Curriculum ausgewertet und die Bescheinigungen an alle 34 Teilnehmenden vergeben werden. Das DZOI hat bereits weitere Veranstaltungen jeweils samstags in Köln am 05.02.2022 und in Kassel am 26.02.2022 geplant. Aufgrund der Aktualität sind die Kurse schon gut gebucht. Mehr Termine folgen.
Zum Hintergrund
Seit Dezember 2021 steht fest, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen können, wenn sie an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben (mehr dazu: BZÄK Impfen).
Impf-Curriculum für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Erlangung der Impfberechtigung
- 05.02.2022,
Future Dens Advice UG, Barbarastr. 5, 50735 Köln - 26.02.2022
MGK Medizinische und Gesichtschirurgische Klinik PD Dr. Dr. Arwed Ludwig,
Neue Fahrt 12, 34117 Kassel
Anmeldungen: DZOI-Geschäftsstelle, 0871-66 00 934, office@dzoi.de oder unter www.dzoi.de
Bericht des ersten Impf-Curriculums von Dipl. Ing. Dr. Helmut B. Engels
Quelle:
Deutsches Zentrum für orale Implantologie e.V.
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