|
Getting your Trinity Audio player ready...
|
Mit großer Irritation nimmt der FVDZ Bayern zur Kenntnis, dass die Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer an einer raschen Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts München durch Wahlwiederholung kein Interesse zeigt. Durch den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung wurde das Thema unbehandelt vom Tisch gewischt.
Trotz der Ungültigkeitserklärung der Kammerwahl 2022 in München Stadt und Land durch drei Instanzen – Landeswahlausschuss, Vorstand der BLZK und Verwaltungsgericht München – verweigerte die Mehrheit der Vollversammlung am 29. November 2025 – darunter die betroffenen 14 Delegierten aus München – eine Debatte der vorliegenden Anträge. Stattdessen wurde der Tagesordnungspunkt ohne weitere Diskussion geschlossen.
Sieben Delegierte des ZBV München von der Wahlgruppierung Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB)/Zahnärztinnen in München (ZIM) hatten 2024 gegen den einhelligen Beschluss von Landeswahlausschuss und Vorstand der BLZK Klage erhoben. Die mündliche Verhandlung und Klageabweisung fand am 16. September 2025 statt und seit dem 24. November 2025 liegt die schriftliche Urteilsbegründung der 16. Kammer des Verwaltungsgerichts München vor. Es bestätigt die Verletzung der Neutralität und daraus folgend die Ungültigkeit der Kammerwahlen 2022 im ZBV München.
Der ZBV München hatte während der Wahlzeit 2022 eine Sonderausgabe des Zahnärztlichen Anzeigers Münchens herausgegeben – unangekündigt und mit deutlich wahlwerblichen Inhalten zugunsten von ZZB. Das Neutralitätsgebot einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde ignoriert. In der Urteilsbegründung stellt das Gericht fest: „Der Verstoß gegen das Neutralitätsgebot war mandatsrelevant. Er führte zu einer Verdunklung des Wahlergebnisses… Nach Abwägung aller Umstände kann, diesem Maßstab entsprechend, die Delegation des ZBV München zur Vollversammlung der Beklagten nicht fortbestehen.“
Der FVDZ Bayern fordert von den unterlegenen Klägern aus den Delegierten zur BLZK aus München Stadt und Land: das Urteil des Verwaltungsgerichts München zur Ungültigkeitserklärung der Wahlen zur BLZK 2022 zu akzeptieren und damit den rd. 3.500 Mitgliedern des ZBV München nicht noch mehr Kosten aufzubürden.
Landesvorsitzender Dr. Christian Deffner: „Die Neutralitätspflicht ist ein Grundpfeiler für faire und demokratische Kammerwahlen. Ich sehe unsere Selbstverwaltung in höchster Gefahr, wenn in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts das Urteil eines Gerichts durch juristische Tricks unterlaufen wird, um der eigenen Person und der eigenen Partei einen Verbleib im Amt zu verschaffen.“
Stv. Landesvorsitzende Dr. Romana Krapf ergänzt: „Die Verfehlung ist keine Bagatelle. Selbstverwaltungsorgane müssen politisch neutral bleiben. Sie dürfen ihre Ressourcen, ihre Autorität und ihre Kommunikationskanäle nicht dazu nutzen, um Wahlentscheidungen zu beeinflussen. Das hat der ZBV München aber getan!“.
Die sieben Kläger haben bis Jahresende Zeit, das Urteil zu akzeptieren oder in Berufung zu gehen.
Quelle:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
Landesverband Bayern
Entdecke CME Artikel






Keine Kommentare.