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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) erneuert ihre Kritik an der Untätigkeit der Bundespolitik gegenüber der unregulierten Ausbreitung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Aktueller Anlass für die erneute Kritik ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Dezember 2024, welches Mitgliedstaaten erlaubt, die Beteiligung reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften zu verbieten.
Einschränkungen für investorenbetriebene MVZ dringend notwendig
Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, betont: „Dieses Urteil zeigt klar, dass der Schutz freier Berufe vor finanziellen Interessen möglich und rechtlich zulässig ist. Es gibt keine rechtlichen Hindernisse mehr, ähnliche Regelungen auch im Gesundheitswesen umzusetzen. Die Politik hat nun keine Ausrede mehr, nicht zu handeln.“
„Die Gewinnmaximierung von Finanzinvestoren darf nicht über dem Wohl der Patientinnen und Patienten stehen“, ergänzt Michael Evelt, stv. Vorstandsvorsitzender der KVZWL. „Es ist höchste Zeit, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Unabhängigkeit der zahnärztlichen Berufsausübung zu sichern und die Versorgung vor kommerziellen Interessen zu schützen.“
Chance einer neuen Bundesregierung nutzen
Die KZVWL appelliert an eine neue Bundesregierung, das EuGH-Urteil zum Anlass zu nehmen, umgehend Regelungen einzuführen, die die Beteiligung von Finanzinvestoren an zahnärztlichen Einrichtungen beschränken. Nur so kann die Qualität der Patientenversorgung langfristig gewährleistet werden.
Zum Hintergrund:
Der Gesetzesentwurf des BMG war bei seiner Vorlage im April 2024 von vielen Seiten kritisiert worden. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, auch die Rahmenbedingungen für MVZ in Investorenhand weiterzuentwickeln. Die Bundesländer hatten bereits detaillierte Vorschläge erarbeitet und die Bundesregierung zu einer Nachjustierung aufgefordert, der Bundesrat hatte einen entsprechenden Beschluss gefasst. In einer Gegenäußerung hat die Bundesregierung daraufhin angekündigt, keinen der Vorschläge des Bundesrates aufzugreifen bzw. die Regelung für investorenbetriebene MVZ zu prüfen. Dabei hatte der Bundesgesundheitsminister diese Regelung eigentlich angekündigt.
Nun untermauert das Urteil des EuGH die Forderung nach einem konsequenten Umgang mit der Ausbreitung von Finanzinvestoren in schützenswerten Bereichen – wie auch in der Gesundheitsversorgung.
Quelle:
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
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