Während das Digital-Gesetz das Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) regelt, werden mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz die Grundlagen geschaffen, um die persönlichen Gesundheitsdaten aller Versicherten – auch die aus der ePA – für Forschungszwecke zugänglich zu machen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte fällt die erste Analyse nüchtern aus: für sie dürften viele an sich sinnvolle Regelungen vor allem zu Mehrbelastungen führen. Zur Erfolgsgeschichte wird Digitalisierung aber nur dann, wenn sie einen spürbaren Mehrwert bringt!
Gemeinsame Stellungnahme
Die gemeinsamen Stellungnahmen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz finden Sie hier.
Quelle:
Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)
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