Die Unterkieferprotrusionsschiene soll zur Behandlung von obstruktiver Schlafapnoe ab dem 01.01.2022 für Erwachsene, bei denen eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, Bestandteil der GKV-Versorgung werden. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich einvernehmlich auf die Bewertung entsprechender neuer Leistungen geeinigt. Für die komplexe Umsetzung in der Versorgung galt es in getrennten Verfahren zunächst ärztliche, zahnärztliche und zahntechnischen Leistungen zu bewerten.
„Mit diesem wichtigen Verhandlungserfolg haben wir mit den Kassen gemeinsam die Grundlage dafür gelegt, dass die Schienentherapie in Kürze als erste sektorenübergreifende vertragsärztlich-vertragszahnärztliche Behandlungsform in die Versorgung kommt. […] Hervorheben möchte ich die klare Evidenzlage und die darauf basierende Regelung, dass nur zahntechnisch individuell angefertigte und adjustierbare Schienen die Anforderungskriterien für eine abgesicherte Therapie erfüllen“, so Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
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Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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