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Vorbereitet für den Ernstfall

Brandschutzorganisation und Löschmittel im Dentallabor

Keiner will den Ernstfall erleben, aber trotzdem muss man darauf vorbereitet sein, wenn es im Dentallabor brennt. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften geben die wichtigsten Rahmenbedingungen vor. Doch gerade beim Brandschutz ist es oft ratsam, sogar noch etwas mehr in Sachen Schulung oder Ausstattung zu investieren. Im zweiten Teil des Artikels geht Stefan Budde-Siegel darauf ein, was bei Löschmitteln zu beachten ist und wie der Brandschutz im Unternehmen am besten organisiert wird.

Eine Illustration von Menschen die ein Feuer löschen. vectorjuice/freepik
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Feuerlöscher und Löschmittel

Tragbare Feuerlöscher gehören zur Grundausstattung jeder Arbeitsstätte. Die Auswahl der richtigen Löschgeräte und -mittel in einem Dentallabor richtet sich nach den vorhandenen Brandklassen und dem Brandrisiko. In den meisten Fällen werden ABC-Pulverlöscher oder Schaumfeuerlöscher eingesetzt, da hier hauptsächlich feste Stoffe (Papier, Möbel = Brandklasse A) und Flüssigkeiten (Alkohol, Lösungsmittel = Brandklasse B) brennen können. Pulverlöscher decken zwar viele Brandklassen ab, haben aber den Nachteil einiger erheblicher „Nebenwirkungen“: So kann das Pulver elektronische Geräte und Einrichtungen ruinieren. Daher werden im Innenbereich Schaumlöscher oft bevorzugt, da Löschschaum gezielt aufgebracht werden kann und sich anschließend einfacher entfernen lässt. Ein 6-Liter-Schaumlöscher kann z.B. im Empfangsbereich ideal sein.

Für Behandlungsräume mit empfindlichen Geräten, wie Computersysteme, Fräsen oder Drucker, kommen auch Kohlendioxid-(CO2-)Feuerlöscher in Betracht. CO2 löscht rückstandsfrei und ist elektrisch nichtleitend – somit wird weder das Gerät beschädigt noch besteht Stromschlaggefahr. Allerdings ist bei CO2 in kleinen Räumen Vorsicht geboten: Das Gas verdrängt den Sauerstoff, es droht Erstickungsgefahr für Anwesende. Als Faustregelgilt es, max. 1 kg CO2 pro 5,5 m² Raumfläche einzusetzen. Gleichzeitig müssen Warnhinweise auf diese Gefahr hinweisen. In der Praxis bedeutet das: Ein Standard-2-kg-CO2-Löscher ist für Räume mit ca. 11 m² geeignet – kleiner sollten Räume bei CO2-Einsatz nicht sein. Wo CO2 nicht ratsam ist, da beispielsweise die Räume zu klein sind, eignen sich Schaumlöscher mit Dielektrikum-Zusatz (geeignet für Elektroanlagen).

Wichtig für Dentallabore sind zusätzlich Feuerlöscher für Metall- und Glutbrände (Brandklasse D), wenn z.B. mit Sinteröfen oder Geräten mit Lithium-Akkus hantiert wird. Im Zweifel beraten hier Feuerwehr oder Brandschutzfachbetriebe zur geeigneten Löschtechnik.

Anzahl und Platzierung

Wie viele Feuerlöscher notwendig sind, hängt von der Größe des Dentallabors und der Gefährdungsbeurteilung ab. Die ASR A2.2 gibt Anhaltspunkte in Löschmitteleinheiten (LE) pro Quadratmeter. Zur Orientierung: Ein 6-kg-ABC-Löscher (oder 6-Liter-Schaumlöscher) entspricht etwa 6 LE und deckt ca. 200 m² normaler Brandgefährdung ab. Bei erhöhter Gefährdung wird mehr Löschmittelmenge gefordert. Als Mindeststandard sieht man oft zwei Feuerlöscher in einem kleineren Labor; einen nahe dem Ausgang und einen im hinteren Bereich.

Wichtig ist, dass Löscher schnell erreichbar und für alle sichtbar gekennzeichnet sind. Jeder im Team sollte auf Anhieb wissen, wo der nächste Löscher hängt. Bei größeren Räumlichkeiten sollten die Löscher so verteilt sein, dass sie jederzeit nach maximal 20 m Laufweg erreicht werden.

Löscher müssen an gut zugängigen Stellen platziert sein. Idealerweise liegt die Unterkante 30 cm über dem Boden, sodass auch kleinere Mitarbeitende sie problemlos abnehmen können. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass kein Mobiliar den Zugriff versperrt. Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann im Ernstfall versagen. Daher ist eine Sachkundigenprüfung im Turnus von zwei Jahren vorgeschrieben. Ein Prüfer oder eine Prüferin (z.B. von einem Brandschutzunternehmen) kontrolliert Füllmenge, Druck, Dichtungen und Funktion und versieht den Löscher mit einer Plakette. Außerdem schreiben Hersteller meist nach sechs bis acht Jahren den Austausch des Löschmittels (Pulver/Schaum) vor. Diese Intervalle gelten auch für kleinste Dentallabore. Wichtig ist auch ein Prüfbuch, in dem die Wartungen dokumentiert werden – bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt wird danach gefragt.

Eine Illustration von einem Feuerlöscher und einer Check-Liste. vectorjuice/freepik

Organisatorischer Brandschutz

Neben der baulichen und technischen Ausstattung ist die Organisation des Brandschutzes entscheidend. Alle technischen Vorkehrungen nützen wenig, wenn im Ernstfall niemand weiß, was zu tun ist. Deshalb müssen Praxis-und Laborinhaber/-innen für klare Verantwortlichkeiten, Unterweisungen und Notfallpläne sorgen.

Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzordnung

Am Anfang steht eine systematische Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, die auch Brandgefahren berücksichtigen muss. Dabei werden alle oben genannten Risiken (Elektronik, Chemikalien, Fluchtwege etc.) erfasst und bewertet. Aus der Beurteilung leitet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ab und dokumentiert diese. Wenn sich dabei herausstellt, dass eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, zum Beispiel aufgrund großer Mengen entzündbarer Flüssigkeiten oder vieler ortsveränderlicher Geräte, sind besondere Maßnahmen nötig. In diesem Fall schreiben die ASR A2.2 und die DGUV vor, eine Brandschutzordnung zu erstellen.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen:

  • Teil A: kurze Verhaltensregeln im Brandfall für alle Personen, erfolgt als Aushang im Labor,
  • Teil B: detaillierte Anweisungen zur Brandverhütung und -bekämpfung für alle Mitarbeitenden und
  • Teil C: spezielle Anweisungen für Mitarbeitende mit Brandschutzfunktion, beispielsweise Brandschutzhelfer/-innen

Diese Dokumente sollten für jedes Labor individuell erstellt werden und alle Beschäftigten sollten darin unterwiesen sein. In kleineren Laboren ohne erhöhte Risiken mag eine förmliche Brandschutzordnung nicht zwingend sein – dennoch ist es sinnvoll, wenigstens kurze Notfallanweisungen auszuhängen („Im Brandfall: Ruhe bewahren – Notruf 112 absetzen – ggf. Entstehungsbrand löschen – am Sammelplatz zählen“). Solche Aushänge gehören gut sichtbar in den Flur oder Empfangsbereich.

Mitarbeiterunterweisung und Notfallübungen

Alle Beschäftigten müssen über die Brandgefahren in der Praxis und das Verhalten im Notfall informiert und geschult sein. Neue Mitarbeitende erhalten idealerweise gleich am ersten Arbeitstag eine Brandschutzunterweisung. Zudem ist mindestens einmal jährlich eine Auffrischung für das gesamte Team Pflicht. In dieser Unterweisung sollten praxisrelevante Themen behandelt werden. Dazu gehören: Wie melde ich einen Brand? Wo sind Feuerlöscher und wie bediene ich sie? Wie funktioniert die Evakuierung (Wer hilft wem)? Wo ist der Sammelpunkt? Ergänzend sind praktische Löschübungen vorgeschrieben, denn das Löschen mit einem Feuerlöscher will geübt sein. Viele Feuerwehren oder Brandschutzdienste bieten Mitarbeiter-Trainings an, teils mit einem Brandsimulator. Werden solche Angebote genutzt, sinkt im Ernstfall die Hemmschwelle, einen Feuerlöscher tatsächlich einzusetzen. Auch eine Evakuierungsübung pro Jahr kann sinnvoll sein, vor allem in größeren oder komplexeren Gebäuden. Im Alarmfall muss jeder wissen, was zu tun ist

Brandschutzhelfer/-innen

Nach ASR A2.2 muss ein Teil der im Dentallabor Beschäftigten als Brandschutzhelfer/-innen ausgebildet sein. Als Faustformel kann man 5% der Mitarbeitenden nehmen. In kleinen Teams bedeutet das, dass mindestens eine Person als Helfer oder Helferin zur Verfügung steht. Diese lernen in einer speziellen, oft halbtätigen Schulung die Handhabung von Löschmitteln, die Organisation der Evakuierung und die Abläufe im Brandfall.

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Zu bedenken ist, dass tatsächlich immer mindestens ein Brandschutzhelfer bzw. eine -helferin im Unternehmen anwesend sein muss. In der Urlaubszeit, bei Krankheit oder auch Teilzeitbeschäftigten reicht daher eine Person in der Regel nicht aus. Deshalb ist es sinnvoller, zwei oder sogar mehr Mitarbeitende des Dentallabors schulen zu lassen, selbst wenn die Quote die 5% dann übersteigt. Natürlich können auch Inhaber/-innen die Brandschutzhelferausbildung absolvieren.

Die Ernennung der Brandschutzhelfer/-innen erfolgt schriftlich und sollte im Teil C der Brandschutzordnung dokumentiert werden.

Brandschutzbeauftragte

Deutlich umfangreicher ausgebildete Experten/-innen sind Brandschutzbeauftragte. Sie müssen einen Lehrgang mit mindestens 64 Stunden absolvieren. In normalen Dentallaboren und Zahnarztpraxen sind sie normalerweise nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern werden eher in größeren Betrieben oder auf behördliche Auflage bestellt. Bei sehr großen MVZ oder Kliniken kann es sinnvoll sein, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit dieser Fortbildung zu haben, der oder die das gesamte Brandschutzmanagement koordiniert. In der Regel werden Laborinhaber/-innen ihrer Verantwortung gerecht, wenn sie genügend Brandschutzhelfer/-innen stellen und ggf. externen Rat einholen.

Organisatorische Maßnahmen im Alltag

Viele Brandschutzaspekte lassen sich durch einfache organisatorische Regeln abdecken. Einige praxisnahe Empfehlungen:

  • Ordnung halten: Ansammlungen von brennbaren Materialien sind zu vermeiden. Große Papierkartons, Spraydosen, entzündliche Flüssigkeiten etc. sollten nur in dafür vorgesehenen Schränken oder Abstellräumen gelagert werden. In den Arbeitsräumen nur benötigte Mengen an entzündlicher Flüssigkeit bereithalten. Reserven (z.B. Kanister oder Vorratsflaschen) lagert man am besten im Sicherheitsschrank (feuerhemmend). Müllbehälter sollten täglich geleert werden, damit sich darin nichts entzünden kann.
  • Elektrogeräte abschalten: Am Tagesende sollten nicht benötigte Geräte vom Netz getrennt werden. Ein Nachtmodus bei EDV oder Stand-by bei Geräten spart kaum Zeit, birgt aber Brandrisiken. Eine „Shutdown“-Routine hilft: Wer zuletzt den Arbeitsplatz verlässt, prüft Kaffeemaschine, Klimaanlage etc. auf Abschaltung. Tipp: Mit Steckerleisten mit Schalter lassen sich mehrere Geräte zentral vom Strom trennen. Wärmeentwickelnde Geräte (z.B. Wasserkocher) nach Gebrauch stets ausstöpseln.
  • Regelmäßige Prüfungen: Neben den genannten Feuerlöscher-Wartungen sind Elektroprüfungen wichtig. Alle ein bis zwei Jahre sollten ortsveränderliche elektrische Geräte (Fräsen, Lampen, PC, Steri-Geräte) von einer Elektrofachkraft geprüft werden (DGUV Vorschrift 3 Prüfsiegel). Auch Heizung und Klimaanlage profitieren von einer Wartung, denn ein sauber eingestellter Brenner und staubfreie Lüfter mindern die Brandgefahr.
  • Feueralarm-Probe: Vorhandene Rauchmelder oder Alarmanlagen sollten regelmäßig getestet werden.
  • Notfallorganisation: Es sollte ein Sammelplatz festgelegt sein, an dem sich im Evakuierungsfall alle Mitarbeitenden und ggf. Patientinnen und Patienten einfinden (z.B. Parkplatz gegenüber dem Gebäude). Jemand sollte fest beauftragt sein, bei Alarm auch die Toiletten zu kontrollieren, damit niemand zurückbleibt. Patienten- oder Auftragsdaten zu retten, steht nicht an erster Stelle – Personenschutz geht immer vor Datenträgern oder Akten. Allerdings sorgt eine tägliche Datensicherung extern oder in einer Cloud für Sicherheit. Sonst kann ein Brand schnell existenzbedrohende Datenverluste bedeuten.
  • Externe Hilfe und Beratung: Viele örtliche Feuerwehren bieten Beratung für Gewerbetreibende an, oftmals sogar kostenlos. Diese können Tipps zur Aufstellung der Löschgeräte oder zur Alarmierung geben. Auch die Berufsgenossenschaft (BGW) stellt Infos zum Brandschutz bereit. Checklisten helfen, nichts zu übersehen oder zu vergessen.
Illustration von einem Haus das brennt und einem Feueralarm. vectorjuice/freepik

Fazit

Für Betreiber/-innen von Dentallaboren gehört der Brandschutz zu den zentralen Pflichten. Bauliche Sicherheit (ausreichende Rettungswege, feuerhemmende Bauteile, sichere Elektroinstallation) und organisatorische Vorkehrungen (geschultes Personal, Wartung der Geräte, Notfallpläne) greifen ineinander. Nur wenn beide Aspekte erfüllt sind, lässt sich das Risiko minimieren. Im Ernstfall muss ein Labor innerhalb von Minuten geräumt sein – das erfordert Planung im Voraus. Hält man sich an die gesetzlichen Vorgaben und aktuellen technischen Regeln, ist man auf der sicheren Seite. Darüber hinaus gilt: Im Zweifel lieber mehr für den Brandschutz tun als nur das Minimum. Ein kleiner zusätzlicher Aufwand (z.B. extra Feuerlöscher, eine Schulung mehr, ein Rauchmelder im Archiv) kann im Ernstfall Leben retten oder die wirtschaftliche Existenz bewahren.

Eine proaktive Investition in den Brandschutz lohnt sich. Dringend zu empfehlen ist es, bei jeder Übernahme oder Neugründung die Räumlichkeiten zuvor durch einen Sachverständigen oder eine Sachverständige begehen zu lassen. Er oder sie kann ergänzend eine sogenannte Technische Due Diligence(detaillierte Prüfung und Bewertung der technischen Aspekte) durchführen, damit man eine umfassende Bewertung des Dentallabors erhält. Dies schützt vor versteckten Kosten und möglichen Diskussionen mit dem oder der Eigentümer/-in bzw. Verkäufer/-in, wer die Kosten z.B. für eine brandschutztechnische Ertüchtigung trägt.

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