Anzeige

Arbeitsbedingungen

Flexible Arbeitszeitmodelle zur Mitarbeiterbindung

Die 4-Tage-Woche ist ein aktuelles Gesprächsthema und trifft damit den Puls der Zeit. Längst sind die traditionellen Arbeitsmodelle überholt und zunehmend etablieren sich flexibel gestaltete New-Work-Modelle. Der Wandel macht auch vor Zahnarztpraxen nicht halt. Arbeitgebenden bietet sich damit eine Möglichkeit, Anreize zu schaffen, um neue Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter zu binden.

Kalender 4 Tage Woche. bluedesign-AdobeStock_646002312 bluedesign/AdobeStock

Generationen Y und Z im Fokus

Die in den 80er und 90er Jahren geborenen „Millenials“, auch Generation Y haben im Vergleich zur vorherigen Generation X ein größeres Bedürfnis nach Selbstverwirklichung in ihrem Arbeitsleben*. Arbeit soll nicht mehr nur als Mittel zum Zweck dienen, sondern auch als Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Gleichzeitig gewinnt die Familie einen immer höheren Stellenwert, und der Begriff „Work-Life-Balance“ beschreibt das steigende Verlangen nach flexibler Arbeitsgestaltung. Über das Arbeitsverhalten der folgenden Generation Z liegen noch wenige valide Studien vor. Dennoch setzt sich der hohe Stellenwert der Familie fort, was ein besonderes Bedürfnis nach klaren Regelungen für eine deutliche Trennung von Arbeit und Privatleben auch unter den zukünftigen Fachkräften bedeutet.

Bedürfnisorientierte Gestaltung

Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter/-innen zu berücksichtigen, um in umkämpften Branchen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Ein einfacher Obstkorb reicht angesichts der vielfältigen Vorstellungen der verschiedenen Generationen nicht mehr aus. Um für die gut ausgebildeten und erfahrenen Fachkräfte der Generation Y attraktiv zu sein, sollten Arbeitsmodelle angeboten werden, die Alternativen zu den herkömmlichen Arbeitsorten und -zeiten bieten. Solche Modelle könnten in Zukunft auch für die Gewinnung der Generation Z von Bedeutung sein.

Ein Ansatz, um die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach flexiblen Arbeitszeiten zu erfüllen, ist die Einführung von Vertrauensarbeitszeit. Hierbei können die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit weitgehend eigenständig und selbstverantwortlich gestalten, wobei lediglich die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit festgelegt ist. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Kontrolle der Arbeitszeiten, sondern auf dem Vertrauen, dass die vereinbarten Aufgaben erledigt werden. Obwohl Vertrauensarbeitszeit aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen etwas erschwert sein mag, bleibt sie grundsätzlich möglich. Im zahnärztlichen Praxisalltag dürfte sie jedoch wenig praktikabel und nur für bestimmte Verwaltungsmitarbeiter sinnvoll anwendbar sein.

Um den Sprechstundenzeiten und der Behandlungsterminierung gerecht zu werden, sind konkrete Arbeitszeitvereinbarungen meist unerlässlich. Die Bedürfnisse der Mitarbeiter nach Familienzeit werden üblicherweise durch regelmäßige Teilzeitarbeit erfüllt, wobei der Arbeitsumfang unter den üblichen 8 Stunden pro Tag liegt. Optimal ist das Modell für Mitarbeitende mit kleinen Kindern, bringt allerdings für die Arbeitgebenden häufig Personalengpässen am Nachmittag mit sich.

Das Konzept der 4-Tage-Woche

Die Einführung einer 4-Tage-Woche ist derzeit ein viel diskutiertes Thema. Allerdings fehlt oft eine klare Definition dessen, was damit gemeint ist. Die 4-Tage-Woche kann auf verschiedene Weisen gestaltet werden:

  • 4 Tage, gleiche Stunden pro Tag, gleiche Vergütung: Die Mitarbeitenden arbeiten an 4 Tagen in der Woche, wobei die tägliche Arbeitszeit unverändert bleibt. Die Vergütung bleibt gleich wie bei einer 5-Tage-Woche.
  • 4 Tage, mehr Stunden pro Tag, gleiche Vergütung: Die gleichbleibende Wochenarbeitszeit wird auf 4 Tage verteilt, wodurch die tägliche Arbeitszeit verlängert wird. Dies ermöglicht den Arbeitnehmenden einen zusätzlichen freien Tag pro Woche.
  • Komprimierte Arbeitswoche: Die Arbeitszeit wird über mehr als eine Woche komprimiert verteilt, sodass beispielsweise jede 2. Woche ein freier Tag entsteht. Die Gesamtstundenzahl und Vergütung bleiben dabei gleich.
  • Klassische Teilzeitarbeit: Umstellung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche bei reduzierter Stundenanzahl und geringerer Vergütung.

Wirklich neu in der Diskussion ist allenfalls die Variante, bei der die Arbeitnehmenden an 4 Tagen mit einer Vergütung, die der bisherigen 5-Tage-Woche entspricht, arbeiten, also quasi einen Tag „geschenkt“ bekommen. Je nach Branche und Tätigkeitsbereich mag dies im Hinblick auf eine daraus resultierende Leistungssteigerung möglich und sinnvoll sein. In der zahnärztlichen Praxis dürfte dieses Modell betriebswirtschaftlich nicht vertretbar und kaum geeignet sein, die in diesem Zusammenhang oft angeführte Effizienzsteigerung mit sich zu bringen.

Dennoch bieten die Ansätze für eine 4-Tage-Woche gute Impulse, um außerhalb der üblichen Bahnen zu denken. So könnte beispielsweise ein Rotationsmodell denkbar sein, bei dem die Mitarbeitenden in Gruppen aufgeteilt werden, die abwechselnd an bestimmten Tagen arbeiten. Auch eine Kombination aus Teilzeitarbeit und Vertretung wäre denkbar, bei der einige Mitarbeitende in Teilzeit arbeiten, während andere als Vertretungskräfte eingestellt werden, um die freien Tage der Teilzeitarbeitenden abzudecken.
Bei langen Praxisöffnungszeiten könnten auch Mitarbeitende, die nur an 4 Tagen pro Woche arbeiten, gut 10 Stunden täglich eingesetzt werden und somit einen Schichtwechsel in der Mitte des Tages überflüssig machen.

Angebote zur Teilzeitarbeit mit 4 8-Stunden-Tagen und einem freien Tag könnten dem üblichen Vormittags-Teilzeit-Angebot entgegengesetzt werden, um Engpässe am Nachmittag zu vermeiden.
Bei der Ausgestaltung sämtlicher Modelle sind in erster Linie die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Dabei spielen insbesondere vorgegebene Pausenzeiten sowie das grundsätzliche Verbot, die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden zu überschreiten, eine Rolle (§ 3 ArbZG). Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Die getroffenen Vereinbarungen müssen arbeitsvertraglich geregelt und schriftlich fixiert werden, wobei immer auch die Regelungen des Nachweisgesetzes zu beachten sind.

Fazit

Unabhängig von der allgemein diskutierten 4-Tage-Woche kann eine flexible Arbeitszeitgestaltung nicht nur den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entgegenkommen, sondern auch die personelle Auslastung der Praxis langfristig verbessern. Bei der konkreten Gestaltung ist eine rechtlich fundierte Beratung empfehlenswert.

Anzeige

Kommentare

Anzeige