Was sich im Arbeitsrecht ändern soll
Die Bundesregierung hat ihr Reformprogramm „Programm für Aufschwung und Be-schäftigung“ vorgestellt. Das Paket enthält mehrere arbeitsrechtlich relevante Vorha-ben, die die Praxis in Unternehmen spürbar verändern könnten. Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht. Viele Punkte müssen zunächst in konkrete Gesetze über-führt werden.
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