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Was ein Gericht dazu sagte, erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Fristlose Kündigung – auch für Auszubildende?
Der Fall landet vor Gericht. Zuerst vor dem Arbeitsgericht Duisburg. Dann vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Die Kernfrage lautet:
Darf ein Auszubildender wegen eines solchen Vorfalls fristlos gekündigt werden?
Die Antwort: grundsätzlich schon. Aber nicht automatisch.
Warum der Arbeitgeber hart durchgriff
Wichtig für das Gericht waren mehrere Punkte:
- Der Azubi wusste, wie gefährlich der Stoff ist
- Kurz zuvor gab es eine Schulung zu Gefahrstoffen
- Das Verhalten war mindestens grob fahrlässig
- Das Ausbildungsverhältnis war noch sehr jung
- Andere Menschen wurden konkret gefährdet
Aber: Azubis genießen besonderen Schutz
Trotzdem ist der Fall nicht schwarz-weiß.
Denn Auszubildende sind keine normalen Arbeitnehmer.
Das Berufsbildungsgesetz verlangt:
- einen Erziehungs- und Fördergedanken
- besondere Rücksicht auf Jugend und Unerfahrenheit
- Kündigung nur bei wirklich wichtigem Grund
Der Richter sagt deutlich:
„Gerade bei jungen Menschen muss geprüft werden, ob Erziehung noch möglich ist.“
Am Ende kein Urteil – sondern ein Vergleich
Der Azubi erscheint nicht zur Berufungsverhandlung.
Das sorgt für Unmut beim Gericht.
Am Ende einigen sich beide Seiten auf einen Vergleich:
- Das Ausbildungsverhältnis ist beendet
- Der Azubi erhält 1.500 Euro
- Alle Ansprüche sind erledigt
- Bei Widerruf droht ein Ordnungsgeld für den Azubi, für das Nichterscheinen
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Arbeitgeber:
- Auch Azubis können fristlos gekündigt werden
- Bei Gefahr für Leib und Leben wird es ernst
- Schulungen und Dokumentation sind entscheidend
Für Auszubildende:
- „War nicht so gemeint“ schützt nicht
- Grobe Pflichtverletzungen haben echte Konsequenzen
- Fehlverhalten kann die Ausbildung kosten
Fazit: Spaß hört auf, wo Gefahr beginnt
Dieser Fall zeigt deutlich:
- Arbeitsrecht kennt klare Grenzen.
- Auch junge Menschen tragen Verantwortung.
Quelle: VDAA
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