Von einfachen Untersuchungen und Prophylaxe bis zu komplexen chirurgischen Eingriffen und Zahnersatz erbringen Zahnärzte eine breite Palette von Leistungen, die – bezogen auf die Abrechnung – in unterschiedliche Gebührenverzeichnisse fallen können. Dies ist etwa der Fall, wenn bei einem gesetzlich versicherten Patienten zahnärztliche Maßnahmen erbracht werden, die nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA), aber in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten sind und entsprechend privatärztlich abgerechnet werden müssen – wie z. B. die Versorgung einer kleinen, unfallbedingten Verletzung der Lippe.
Der Abrechnung wiederum liegen komplexe Kriterien wie Punktzahlen, Bewertungen und Bestimmungen zugrunde, die je nach Leistung und Abrechnungssystem variieren. Zudem müssen sämtliche am Patienten vorgenommene Behandlungsmaßnahmen genau dokumentiert werden, um eine korrekte Abrechnung überhaupt erst sicherzustellen.
Schnittstelle zwischen BEMA und GOÄ
Das neue Nachschlagewerk nimmt die Schnittstelle zwischen BEMA und GOÄ in den Fokus und handelt alle BEMA-GOÄ-Ziffern, die der Zahnarzt in Ansatz bringen darf, genau ab. Es gibt ihm eine praxisnahe Orientierung und vermittelt ihm das notwendige Know-how, das er benötigt, um vertragszahnärztliche Leistungen, die im BEMA nicht abgebildet sind, zuverlässig abzurechnen.
Blick ins Buch
Bestellbar unter: Abrechnung nach BEMA-GOÄ | Bema (spitta.de)
Quelle:
Spitta GmbH
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