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Die Antwort auf Gebührensätze ohne Steigerungsmöglichkeit und mehr als 1300 Zuschlagsziffern in der
GOÄneu gibt der BDIZ EDI mit der BDIZ EDI-Tabelle 2025 für die Zahnarztpraxen. Der Mindesthonorarumsatzbedarf pro Stunde wird jährlich moderat nach oben angepasst. 2025 beträgt er 417 Euro für die kleine Zahnarztpraxis. Auch die niedergelassenen (Fach)Ärzte müssen betriebswirtschaftlich vorgehen.
Ein Inflationsausgleich fehlt sowohl für die Zahnärzte, deren GOZ-Punktwert seit 35 Jahren nicht erhöht wurde, als auch für Ärzte in der GOÄneu (siehe auch Grafik im Anhang). Die GOÄneu bringt keine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung seit 1996. Der BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak stellt dazu fest: „Hätte man den GOÄ-Punktwert wenigstens im Zeitraum ab 1991 um 57,4 Basispunkte verändert, müsste er heute statt bei 11,4 DPf bei 21,97 DPf = 11,233719 Cent liegen. Stattdessen liegt er seit 1996 unverändert bei 5,828727 Cent“.
Während die Mehrheit der Ärzte in Krankenhäusern, MVZs und ähnlichen Einrichtungen angestellt sind und Gehälter beziehen, sind die Zahnärzte in Deutschland noch überwiegend in eigener Praxis tätig oder umsatzbeteiligt und tragen damit unternehmerische Verantwortung. Mit der BDIZ EDI-Tabelle lässt sich der eigene betriebswirtschaftliche Minutenwert leicht errechnen und die Basiswerte entsprechend anpassen. „Damit lässt sich Zahnmedizin nach State-of-the-Art mit angemessenen Honoraren durchführen“, sagt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger, der die Tabelle jährlich neu für den Praxisalltag justiert.
Um die Parodontitis-Therapie gemäß S3-Leitlinie entsprechend den aktuellen wissenschaftlichen Standards durchzuführen, hat Christian Berger mit Unterstützung von Prof. Dr. Thomas Ratajczak und Abrechnungsexpertin Kerstin Salhoff auch 2025 die Positionen in der Parodontologie mit entsprechenden Analogpositionen versehen, „denn diese Leistungen werden heute ganz anders ausgeführt als 1988 zur Aufnahme, Beschreibung und Bewertung im Gebührenverzeichnis“, so Berger.
Die BDIZ EDI-Tabelle 2025 zeigt alle zahnärztlichen Leistungsbereiche. Inzwischen sind 223 Leistungen im BEMA besser dotiert als im 2,3-fachen Steigerungssatz von GOZ und GOÄ (GOZ: 102, GOÄ: 125). Inzwischen reicht auch der 3,5-fache Satz der GOZ oft nicht mehr aus.
Die BDIZ EDI-Tabelle 2025 ist über den Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 45 Euro bestellbar.
BDIZ EDI-Tabelle 2025 – Ringbuchbindung, 46 Seiten im Format 297×148 mm – Enthält alle relevanten Abrechnungsleistungen im BEMA, der GOZ und der GOÄ – Enthält konkrete Vorschläge zur Analogberechnung – Enthält Zeitangaben in Minuten, berechnet nach dem Honorarumsatz/h von 417 Euro – Ermöglicht den direkten Vergleich zwischen BEMA und GOZ/GOÄ 2,3-fach – Preis: 45 Euro zzgl. Versandgebühren; bestellbar: www.bdizedi.org/shop/ |
Quelle:
BDIZ EDI
Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa e.V.
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