Was die Begeher interessiert, ist der aktuelle und gelebte Status des praxisinternen Hygienemanagements und die Infektionskontrolle. Hierbei legen sie ihr Augenmerk besonders auf die Aufbereitung der Instrumente, der aktiven Medizinprodukte und der Dokumentation inklusive der Qualitätssicherung.
Grundsätzlich wird von Praxisbetreibern erwartet, dass die KRINKO-Empfehlungen, die Anforderungen des derzeitig gültigen Medizinprodukterechts, der dazu gehörenden spezifischen Gesetze und Verordnungen für Anwender und Betreiber, länderspezifische Hygiene-Richtlinien sowie weitere die Behandlung beeinflussende rechtliche Vorgaben und relevante Normen eingehalten werden.
Die Kontrollen können gem. § 5 MPGVwV angekündigt oder unangekündigt durchgeführt werden. Wer darf die Praxis besuchen? Regierungspräsidium, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, das Eichamt und die Berufsgenossenschaften.
Im AERA-Webinar mit Referentin Eva-Maria Wollmarker von QMmens werden Änderungen sowie Neuerungen erläutert und Tipps für die Durchführung und Umsetzung der aktuell geforderten Maßnahmen gegeben. Es werden Ihre Fragen beantwortet und der Umgang mit der Situation geübt, damit Sie entspannt allen Eventualitäten einer Praxisbegehung entgegensehen können.
Melden Sie sich jetzt auf AERA-Online an
Bildquellen sofern nicht anders deklariert: Unternehmen, Quelle oder Autor/-in des Artikels
Keine Kommentare.