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Praxisbegehung – was nun? Live-Webinar mit 2 CME-Punkten von AERA und QMmens

Praxisbegehungen gehören heute fast zum Praxisalltag. Jederzeit kann eine Ankündigung zur Praxisbegehung ins Haus flattern oder nette Menschen stehen ohne Terminabsprache vor der Rezeption und informieren Sie, dass sie jetzt gerne eine Begehung durchführen möchten.

AERA

Was die Begeher interessiert, ist der aktuelle und gelebte Status des praxisinternen Hygienemanagements und die Infektionskontrolle. Hierbei legen sie ihr Augenmerk besonders auf die Aufbereitung der Instrumente, der aktiven Medizinprodukte und der Dokumentation inklusive der Qualitätssicherung.

Grundsätzlich wird von Praxisbetreibern erwartet, dass die KRINKO-Empfehlungen, die Anforderungen des derzeitig gültigen Medizinprodukterechts, der dazu gehörenden spezifischen Gesetze und Verordnungen für Anwender und Betreiber, länderspezifische Hygiene-Richtlinien sowie weitere die Behandlung beeinflussende rechtliche Vorgaben und relevante Normen eingehalten werden.

Die Kontrollen können gem. § 5 MPGVwV angekündigt oder unangekündigt durchgeführt werden. Wer darf die Praxis besuchen? Regierungspräsidium, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, das Eichamt und die Berufsgenossenschaften.

Im AERA-Webinar mit Referentin Eva-Maria Wollmarker von QMmens werden Änderungen sowie Neuerungen erläutert und Tipps für die Durchführung und Umsetzung der aktuell geforderten Maßnahmen gegeben. Es werden Ihre Fragen beantwortet und der Umgang mit der Situation geübt, damit Sie entspannt allen Eventualitäten einer Praxisbegehung entgegensehen können.

© AERA
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Das Live-Webinar findet am Mittwoch, 10.04.24 um 15:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Das Webinar ist mit 2 CME-Punkten dotiert!

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