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Registerpflicht jetzt – Doppelverfahren vermeiden

Bundeszahnärztekammer (BZÄK)und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben gemeinsam zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen Stellung bezogen.

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Sie begrüßen grundsätzlich die Initiative, Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen zu beschleunigen und zu vereinfachen. Der Gesetzgeber selbst stellt dabei richtigerweise voran, dass bei allen Anpassungen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten höchste Priorität haben muss. Die BZÄK fordert seit langem, dass die Kenntnisprüfung und nicht die Überprüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildung nach Aktenlage Regelfall im Verfahren sein muss.  

Zum Teil besteht jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf. So lässt der Entwurf u.a. die Sorge aufkommen, dass zum Zwecke der Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren auf wichtige formelle Vorgaben bei der Überprüfung auf Kosten des Patientenschutzes vollständig verzichtet werden soll.

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Daher fordern die beiden Bundesorganisationen u.a.:

  • Die Qualität der Versorgung darf durch beschleunigte Verfahren nicht gefährdet werden.
  • Zur Vermeidung von Doppelprüfungen sowie für die Transparenz wird ein zentrales Register für Anerkennungsverfahren benötigt.
  • Keine Kenntnisprüfung ohne vorherigen Sprachtest.
  • Gesetz und Verordnung müssen synchronisiert werden.
  • Statistik und Datenlage müssen verbessert werden: es fehlen einheitliche Vorgaben zur Erfassung von Approbationen und Berufserlaubnissen – die Datenlage ist lückenhaft und uneinheitlich.

Zur gemeinsamen Stellungnahme

Quelle:
Bundeszahnärztekammer – Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

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