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Dentalbranche

2024 schon zur Vorsorge gewesen?

Knapp die Hälfte der gesetzlich Versicherten erhält bei Zahnersatz nicht den maximal möglichen Zuschuss, da sie die Bonusregelung nicht erfüllt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Zahnersatz mit 75 Prozent der Regelversorgung, wenn Versicherte die vergangenen zehn Jahre regelmäßig jedes Jahr zur Vorsorge in ihrer Zahnarztpraxis waren und dies im Bonusheft dokumentiert ist. Fehlt für 2024 noch ein Eintrag? Dann schnell einen Vorsorgetermin vereinbaren!

Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung

Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss verständigt.

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