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Dentalbranche

„Erfinder des Detal-Factoring“ feiert Jubiläum

1983 hatte Werner Hörmann eine Vision... und gründete die erste Labor-Verrechnungs-Gesellschaft für Dentallabore, die seitdem zahlreiche Nachahmer gefunden hat. Wie der Dentalmarkt sich verändert hat und warum Forderungsfinanzierung für zahnmedizinische Labore in diesen Zeiten einen Boom erlebt, verrät uns der engagierte "Erfinder" des Dentalfactoring.

Social Recruiting – im Alltagscheck

Instagram ist mit 73% das meistgenutzte soziale Netzwerk unter den 14- bis 29-Jährigen in Deutschland.* Und selbst wenn Facebook bei der jüngeren Generation an Relevanz verliert, so hat die Plattform dennoch hierzulande monatlich 32 Mio. aktive Nutzer**. Im Dentallabor Zahntechnik-Cham ist der Einsatz sozialer Medien zur Mitarbeiter- und Kundenwerbung bzw. -bindung längst Alltag. Im Gespräch mit Geschäftsführer ZTM Michael Zangl erfahren wir, weshalb und wie sein 13-köpfiges Team dazu steht.

Guinness WeltrekordversuchTM von Smile Train zum „Cleft Awareness Month“

Ein Lächeln kann Wunder wirken. Deshalb lädt Dentsply Sirona die Dentalwelt dazu ein, gemeinsam ein wichtiges Zeichen für die Mundgesundheit von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten zu setzen. Aus Anlass des „National Cleft and Craniofacial Awareness and Prevention Month“ im Juli startet Smile Train, die weltweit größte Organisation für die Versorgung von Kindern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, einen Weltrekordversuch der am World Smile Day®, dem 6. Oktober 2023, endet. Das Ziel: ein Guinness World RecordTM für das größte Online-Fotoalbum mit lächelnden Mündern. Dentsply Sirona wird seinen Partner bei dieser Herausforderung unterstützen und 20.000 US-Dollar an Smile Train spenden, sobald der Guinness World RecordTM erreicht ist.

Zahnärzte können Leistungen im praxiseigenen Labor als kalkulatorischen Gewinn berechnen

Wie die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bekannt gegeben hat, werden laut einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Inhaberinnen und Inhaber eines zahnärztlichen Praxislabors in ihrer Tätigkeit gestärkt, indem sie bei der Berechnung dieser Laborleistungen einen kalkulatorischen Gewinn berücksichtigen können. Die BLZK begrüßt die positive Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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