EBZ: SO geht gute Digitalisierung …
Seit 1. Januar 2023 ist das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren - Zahnärzte (EBZ) flächendeckend in der zahnärztlichen Versorgung angekommen. Das Verfahren - vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung - wird damit schneller, sicherer und verlässlicher. So entfällt etwa der Ausdruck des Heil- und Kostenplans, Patientinnen und Patienten müssen den HKP auch nicht mehr bei ihrer Krankenkasse vorlegen.
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