Neuerungen des IfSG
3G-Regeln in Zahnarztpraxen: Am 12. Dezember 2021 sind Neuerungen des IfSG in Kraft getreten, mit denen z.B. die zum 24. November eingeführten Regelungen über eine Test- bzw. Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (§ 28b Abs. 2 IfSG) überarbeitet wurden. Die KZBV hat eine an die Neuregelungen angepasste, überarbeitete FAQ-Liste veröffentlicht.
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