Zahnärzte sind stocksauer auf die Ampel
Die Zahnärzte laufen Sturm gegen eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG), nach der laut § 28b IfSG auch Zahnarztpraxen verpflichtet werden, jeden Tag sämtliche Beschäftigte einer Praxis, auch Geimpfte, sowie sämtliche Besucher (nicht Patienten) testen und parallel umfangreichste Dokumentationen an die Gesundheitsämter verfassen müssen. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,-€ geahndet werden.
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