Verfahren zur Behandlung von im Ausland Krankenversicherten wird erleichtert
Ab 1. Oktober gelten neue Regelungen für die vertragszahnärztliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind. Diese hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband in einer eigenständigen „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ festgelegt. Das neue Verfahren wird als Anlage 18 Bestandteil des Bundesmantelvertrages Zahnärzte.
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