Pflicht und Recht auf Homeoffice endete zum 30. Juni 2021
Zu Beginn der dritten Welle führte der Bundesgesetzgeber Homeoffice-Pflicht für Unternehmen ein. Unternehmen mussten Bürobeschäftigte, deren Anwesenheit im Betrieb nicht aus betrieblichen Gründen zwingend war, von zuhause aus arbeiten lassen. Einher damit ging auch eine Verpflichtung für Beschäftigte, dieser Aufforderung nachzukommen.
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